"Ich weiss, dass diese MA nur für Spät eingestellt wurden"
Zu beachten ja, hier aber unerheblich da ja jederzeit änderbar.
Allerdings ist auch klar, dass es sich hier um ein breites Feld handelt, wo viele Konstruktionen von Schichtarbeit möglich sind, und ein BR sich dann mit vielfältigen Problemen herumschlagen muss, die nicht mal so eben in ein paar Sätzen zu erklären sind. So kann auch hier nur auf das in der Eingangsfrage geschilderte eingegangen werden. Was bei den meist dünnen Infos schon schwierig genug ist.
So gibt es Fälle, die im Rahmen des Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen währen und für den einen anzuwenden sind, für andere dann aber nicht unbedingt greifen müssen. Weiter, in der Person selbst liegende Gründe sowie auch Familiäre und und…
"Ich weiss, dass diese MA nur für Spät eingestellt wurden"
Einmal unterstellt, dieses wäre im AV vereinbart und würde auch einer BV zur Schichtarbeit vorgehen- was in den meisten Fällen nicht der Fall sein dürfte, würde hier dann eine inhaltliche Änderung des AV vorliegen.
Diese wurde vom AN gewünscht und vom AG angenommen und dann vom BR bestätigt. Also ein ganz normales Verfahren.
Eine Möglichkeit hier einen tragfähigen Widerspruch zu finden, bestünde ev. dann, wenn es sich hier um ein sich nicht änderndes Schichtsystem handelt (keine Wechselschicht) und wirklich alle beschäftigten, explizit nur für eine bestimmte Schicht eingestellt wurden. Was hier, siehe den Zusatz im AV, nicht der Fall ist und andernorts wohl auch selten der Fall sein dürfte.
Zusätzlich müsste aber noch hinzukommen, dass den Schichten nicht unwesentliche unterschiedliche Tätigkeiten (Verfahren, Abläufe) zugrunde liegen. Was dann aber im Grunde keine Schichtarbeit im Sinne von Schicht mehr wäre und sich dadurch aufgrund einer dann ganz anderen Ausgangslage, wieder andere Handlungsmöglichkeiten für einen BR ergeben.
Ein weiterer, wenn hier auf gesetzliche Regelungen, z. B. § 6 ArbZG, das Günstigkeitsprinzip, den Bestandsschutz oder sogar einer betrieblichen Übung zurückgegriffen werden kann.
Der hier vorliegende Zeitraum von 19 Jahren, kann aber nicht als Konkretisierung des AV angesehen werden, um dadurch eine betriebliche Übung zu begründen.
Wir haben hier ein Paket, das je nach Ausgangslage, viele Möglichkeiten beinhalten kann. Hier jetzt die einzig richtige Antwort zu geben, dürfte nicht gerade einfach sein.