Hallo an alle,

folgendes Problem: unsere "alten" Arbeitnehmer haben zurzeit 30 Tag Urlaub per Vertrag zugesichert. Wir sind nicht Tariflich gebunden.
Neue Verträge werden nun mit 27 Tagen abgeschlossen.

Selbiges gilt auch für die Wöchentliche Arbeitszeit. "Alte" haben 37,5 und die neuen sollen 40 std/Woche machen.

Fällt das nun unter den Grundsatz "Unternehmerische freiheit"? Oder kann hier der Betriebsrat Intervinieren? Wenn ja, wie kann man das Begründen. Wenn nein, was würdet ihr als nächstes Tun?

Vielen dank für's lesen