Arbeitszeit im Nachhinein geändert
Hallo, ich bin neues BR-Mitglied und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Folgende Ausgangssituation. Ich arbeite in einem Betrieb mit Stechuhren; man kann also die Arbeitszeiten ganz genau nachvollziehen. Wir waren vor vier Wochen auf Schulung und haben anschließend unsere Arbeitszeiten aufgeschrieben, damit diese für die Woche der Abwesenheit gebucht werden konnte. Wir haben Montag unsere verkürzte Sitzung gemacht (8-12 Uhr) und sind anaschließend mit dem Zug zum Zielort gefahren. Ankunft im Hotel war 19.30 Uhr. Dienstag bis Donnerstag waren die Seminartage. Freitag war noch einmal halbtags Seminar und anschließend die Heimfahrt (ca. 9-19 Uhr).
Für die reinen Seminartage wurden uns jeweils 7,6h gebucht (Vollzeit sind bei uns 38h), was nach §37 VI BetrVG ja korrekt ist. Für die An- und Abfahrtstage wurde uns ebenfalls nur 7,6h gebucht, obwohl die An- und Abfahrt nach §37 III BetrVG doch vollständig zu vergüten sind, oder bin ich da jetzt vollends verkehrt?
Außerdem wurden uns gerade die Zeitnachweise der letzten Monate in die Hand gedrückt mit dem Hinweis, dass auch bei den letzten Reisen (Gesamtbetriebsrat, Betriebsrätekonferenz) die Stunden abgezogen wurden. Sprich, wir hatten ursprünglich z.B. 9,5h bezahlt bekommen und die wurden jetzt auf 7,6h geändert, wodurch wir zu viel gezahltes Gehalt jetzt quasi "zurückzahlen" müssen. Das kommt mir doch nicht koscher vor, dass der Arbeitgeber einfach rückwirkend in den Stunden rumfuhrwerkt. Gibts da ein Gesetz, auf das wir uns beziehen können? Wenn sich das im Monatsgespräch nächste Woche nicht klärt, ziehen wir wohl vor Gericht.
Community-Antworten (1)
22.11.2022 um 12:57 Uhr
Reisezeiten sind nicht automatisch betriebsbedingte Zeiten. In vielen Fällen sind das eher betriebsratsbedingte Zeiten und dann nicht Vergütungspflichtig https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/haeufig-gestellte-fragen die Übersicht finde ich nicht schlecht
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