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Genehmigung Änderungsvereinbarung

E
Einzelhändler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, meine letzte Frage in diesem Forum wurde so lieb beantwortet, jetzt habe ich als Anfänger-Betriebsrat eine neue: Ein Mitarbeiter möchte seine Stelle von 30 auf 20 Stunden reduzieren. Der Chef möchte, dass der Mitarbeiter sich dann eine Tarifgruppe herabstufen lässt, vom Disponent zu Mitarbeiter im Verkauf. Es ist natürlich klar, dass der Mitarbeiter das Recht hat, seinen Disponentenstatus zu behalten. Der Mitarbeiter wäre dazu bereit. Der Bereichsleiter deutet sehr vage an, er könnte einen anderen Mitarbeiter im Verkauf zum Disponenten befördern, wenn der Kollege mit den 20 Stunden auf diesen Status verzichtet. Der Betriebsrat muss ja die Änderungsvereinbarung genehmigen. Können wir sagen: Wir genehmigen nur, wenn im Gegenzug jemand befördert wird? Wie können wir uns dann absichern, dass das auch geschieht? Der Bereichsleiter wird sich nicht darauf einlassen, zuerst eine Beförderung zu unterschreiben, weil er dann ja selbst befürchten muss, dass wir uns nicht an die Absprache halten. Wie können wir vorgehen?

Zum Hintergrund: Die besser bezahlten Disponentenstellen werden in unserem Unternehmen abgebaut, sobald ein Disponent kündigt. Der Trend ist, den Mitarbeitern die Sortimentsverantwortung immer weiter zu entziehen und alle Filialen mit zentralen Zuteilungen zu bestücken. In unserer Filiale sind zur Zeit 5 von 35 Mitarbeitern Disponenten.

Danke für eure Antwort.

(Es ist wirklich toll, seit wir einen Betriebsrat haben. Früher mussten wir soviel schlucken, ohne überhaupt gefragt zu werden. Endlich müssen die Mitarbeiter einbezogen werden.)

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Community-Antworten (7)

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nicoline

09.05.2010 um 23:49 Uhr

Hallo Einzelhändler, na, dann werde ich mich mal bemühen, auch ganz lieb zu antworten, ob das gelingt????

Der Betriebsrat muss ja die Änderungsvereinbarung genehmigen. Nein, muss er nicht. Bei der Reduzierung der einzelvertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit ist der BR nicht in der Mitbestimmung und wenn der AN mit dem AG vereinbart, von diesem Posten zurückzutreten, ist der BR auch dort nicht in der Mitbestimmung!

Es steht zu befürchten, dass die Disponentenstelle (eine von sechs bei insgesamt 25 Mitarbeitern) damit ganz verfällt. Zum Hintergrund: Die besser bezahlten Disponentenstellen werden in unserem Unternehmen abgebaut, sobald ein Disponent kündigt. Der Trend ist, den Mitarbeitern die Sortimentsverantwortung immer weiter zu entziehen und alle Filialen mit zentralen Zuteilungen zu bestücken. Die Abschaffung der Disponentenstellen ist eine unternehmerische Entscheidung, an die Ihr allenfalls über die §§ 90 und 92 herankommt, wo es aber keine "harten" Mitbestimmungsrechte gibt, wie z.B. beim § 87.

E
Einzelhändler

10.05.2010 um 00:31 Uhr

Hallo Nicoline, oha. Der Bereichsleiter denkt aber anscheinend, dass wir die Arbeitszeitreduzierung genehmigen müssen. Es gibt nämlich schon eine Änderungsvereinbarung in diesem Fall über die Stundenreduzierung OHNE die Herabstufung. Für diese Vereinbarung, die dann aber durch eine mit Herabstufung ersetzt werden soll, hat der Bereichsleiter die Genehmigung des Betriebsrats eingeholt. D.h. wir können jetzt vielleicht pokern in der Hoffnung, dass unser Bereichsleiter keine Ahnung hat. Aber müssten wir nicht bei einer Herabstufung in der Mitbestimmung sein, da der AN damit einen Nachteil hat? Danke für die liebe Antwort.

N
nicoline

10.05.2010 um 00:45 Uhr

Hallo Einzelhändler, tja, pokern kann man immer.

Aber müssten wir nicht bei einer Herabstufung in der Mitbestimmung sein, da der AN damit einen Nachteil hat? Rechtlich wirksam kann der AG den AN nur mit einer Änderungskündigung herabstufen, die dann bei Euch über den Tisch gehen müsste. Bei einer einvernehmlichen Vereinbarung der Herabstufung zwischen AN und AG ist der BR nicht in der Mitbestimmung.

R
rkoch

10.05.2010 um 10:40 Uhr

@nicoline

Rechtlich wirksam kann der AG den AN nur mit einer Änderungskündigung herabstufen, die dann bei Euch über den Tisch gehen müsste.

Wie kommst Du darauf? Natürlich können sich die beiden auch einvernehmlich einigen. Wäre der AN zwar schön blöd, schließlich kann er nach TzBfG die Reduzierung der Arbeitszeit verlangen - und würde sie i.d.R. bekommen ohne sich auf einen derartigen Deal einlassen zu müssen, aber wenn er das freiwillig machen will, dann tut er das. Einzige Einschränkung: Wir wissen nicht wie die aktuelle AZ von 30h entstanden ist. Wenn dieser Zustand nicht mindestens zwei Jahre alt ist oder von vorneherein so vereinbart war, dann bleibt ihm wohl nur so ein Deal wenn er auf die weitere AZ-Reduzierung angewiesen ist.....

Bei einer einvernehmlichen Vereinbarung der Herabstufung zwischen AN und AG ist der BR nicht in der Mitbestimmung.

Begibst Du Dich da nicht auf Glatteis? Zitat: (...) hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, UMGRUPPIERUNG (...) und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Weiter Zitat: (...) dass der Mitarbeiter sich dann eine Tarifgruppe herabstufen lässt (...)

Ich würde demzufolge schon sagen, das hier Mitbestimmung nach §99 fällig ist. Die Einvernehmlichkeit ändert daran null komma gar nix - ne Einstellung ist schließlich auch immer Einvernehmlich :-).

@Einzelhändler

Aber müssten wir nicht bei einer Herabstufung in der Mitbestimmung sein, da der AN damit einen Nachteil hat?

Das der AN einen Nachteil hat ist kein Grund für die Mitbestimmung, aber sehr wohl ein Grund die Umgruppierung nach §99 (2) 4. abzulehnen....... Zwar gibt es Rechtsprechung die aussagt, das es keinen Nachteil nach Nr. 4. darstellt, wenn der AN mit der Maßnahme einverstanden ist, allerdings würde ich trotzdem probieren, z.B. gestützt mit der Argumentation Verstoß gegen §5 TzBfG. Kann vor dem ArbG zwar immer noch in die Hose gehen, ist aber IMHO zumindest erstmal ein rechtlich beachtlicher Widerspruch. Und soll doch der AG erstmal daran knabbern.

E
Einzelhändler

10.05.2010 um 16:02 Uhr

@nicoline und rkoch

Der betreffende AN hat vor einem Jahr auf eigenen Antrag die Arbeitszeit von 37,5 auf 30 verringert. TzBfG zieht nicht mehr. Aber: Die aktuelle Arbeitszeitverringerung ist ohne Herabstufung vom Bereichsleiter schon unterschrieben und auch vom Betriebsrat genehmigt. Der Bereichsleiter meinte aber, der AN kann sich eine Herabstufung noch überlegen. Er wird dadurch ein Dienstjahr höher eingestuft und verdient dadurch im nächsten Jahr zehn Euro mehr.Der AN würde das wirklich freiwillig machen, aber auch nur in der Hoffnung, damit einem anderen Kollegen die Beförderung zu ermöglichen. Später würde er weniger verdienen, aber dann will er sowieso längst ganz die Fliege gemacht haben (was hier fast alle wollen). ;-)

L
Lotte

10.05.2010 um 16:24 Uhr

Einzelhändler, auch wenn eine Kollegin freiwillig reduziert, kommt das TzBfG weiterhin zum Tragen.

Angesichts der weitreichenden Änderungsansinnen des UN: "Zum Hintergrund: Die besser bezahlten Disponentenstellen werden in unserem Unternehmen abgebaut, sobald ein Disponent kündigt. Der Trend ist, den Mitarbeitern die Sortimentsverantwortung immer weiter zu entziehen und alle Filialen mit zentralen Zuteilungen zu bestücken" sieht das für mich so aus, als könnte Ihr mal an § 111 BetrVG denken und überprüfen ob er passt, der bietet wesentlich mehr Möglichkeiten der MB als die §§ 90ff BetrVG. Gibt es einen GBR, KBR?

E
Einzelhändler

10.05.2010 um 23:52 Uhr

@Lotte, Nein, ich glaube nicht, dass §111 passt. Es ist mehr ein schleichender Prozess. Wenn man nachfragt, heißt es, Disponenten bleiben weiterhin wichtig. Aber Fakt ist, dass diese Stellen immer weniger werden. Unter der Hand bestätigen Filialleiter, dass Disponentenstellen kaum noch wiederbesetzt werden. Ja, wir haben einen GBR, der auch an dem Thema dran ist.

DANKE an alle für die vielen engagierten Antworten

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