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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

genehmigung von überstunden auf ausschuss übertragbar ?

Y
yaq1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Frage :

Da überstunden mitbestimmungspflicht sind, würde mich interessieren, ob man die genehmigung der überstunden als aufgabenübertragung an den personalausschuss übertragen kann ? wir haben alle 2 wochen br - sitzung. das heißt alle 2 wochen können die überstunden vom ganzen betriebsrat genehmigt werden. für die wochen, wo keine br-sitzung ist, würde ich dies dem persoanlausschuss als aufgabe übertragen. geht das das der pa die überstunden genehmigt wenn in dieser wo keine br-sitzung ist ?

danke

5.18304

Community-Antworten (4)

B
Bergmann

02.11.2007 um 12:24 Uhr

@ yaq1, BetrVG § 28 sagt ja !! Vorrausetzung ist das die Bedingungen stimmen !! ( min 100 AN , min. 9 BR´s )

K
Kölner

02.11.2007 um 12:30 Uhr

@Bergmann "( min 100 AN , min. 9 BR´s )" Ich bin irritiert...

B
Bergmann

02.11.2007 um 13:09 Uhr

@ Kölner,

steht im 28 er doch drin !! :-))

Gut, " (1)Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 AN Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen.

RN1 : .........Nur wenn der BR aus min. 9 Mitgliedern besteht, ist die Bildung von Ausschüssen möglich, denen bestimmte Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden können z.B. Personal- und Sozialausschuß !!

vgl auch BAG NZA 85,96

Besser so ??

K
Kölner

02.11.2007 um 13:12 Uhr

@Bergmann Entschudlige - habe mich verlesen!

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