genehmigung von überstunden auf ausschuss übertragbar ?
Hallo,
eine Frage :
Da überstunden mitbestimmungspflicht sind, würde mich interessieren, ob man die genehmigung der überstunden als aufgabenübertragung an den personalausschuss übertragen kann ? wir haben alle 2 wochen br - sitzung. das heißt alle 2 wochen können die überstunden vom ganzen betriebsrat genehmigt werden. für die wochen, wo keine br-sitzung ist, würde ich dies dem persoanlausschuss als aufgabe übertragen. geht das das der pa die überstunden genehmigt wenn in dieser wo keine br-sitzung ist ?
danke
Community-Antworten (4)
02.11.2007 um 12:24 Uhr
@ yaq1, BetrVG § 28 sagt ja !! Vorrausetzung ist das die Bedingungen stimmen !! ( min 100 AN , min. 9 BR´s )
02.11.2007 um 12:30 Uhr
@Bergmann "( min 100 AN , min. 9 BR´s )" Ich bin irritiert...
02.11.2007 um 13:09 Uhr
@ Kölner,
steht im 28 er doch drin !! :-))
Gut, " (1)Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 AN Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen.
RN1 : .........Nur wenn der BR aus min. 9 Mitgliedern besteht, ist die Bildung von Ausschüssen möglich, denen bestimmte Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden können z.B. Personal- und Sozialausschuß !!
vgl auch BAG NZA 85,96
Besser so ??
02.11.2007 um 13:12 Uhr
@Bergmann Entschudlige - habe mich verlesen!
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