Erstellt am 02.06.2021 um 15:04 Uhr von RudiRadeberger
Wenn er meint, er braucht Beistand durch seinen Anwalt, dann soll er ihn gefälligst selbst konsultieren.
Wenn ihr meint, ihr braucht Beistand durch einen Anwalt, dann steht euch das frei. Vor allem würde ich mir nicht vorschreiben lassen, welchen Anwalt ich wann und wie beauftrage.
Erstellt am 02.06.2021 um 15:06 Uhr von moreno
Worum geht es denn in der Beschwerde?
Erstellt am 02.06.2021 um 15:24 Uhr von Pickel
Es ist sicherlich nicht Aufgabe des BR, mit dem Anwalt eines AN die besten Taktiken zu schmieden.
Richtig ist: Der BR macht sich ein Bild von der Sache und trifft seine Entscheidung. Das individuelle Interesse des AN hat er alleine zu vertreten.
Erstellt am 02.06.2021 um 15:25 Uhr von Relfe
warum muss der BR die Beschwerde eines MA beschliessen und diese dann an den AG weiterleiten?
Jeder Mensch in D hat das Recht sich zu beschweren wann er will, worüber er will und bei wem er will. Er muss es dann aber auch selbst tun.
Wenn man sich als BR so vor den "Interessenkarren" eines einzelnen AG spannen lässt, das man für ihn die Beschwerdeführung übernimmt und dann auch noch für ihn mit seinem RA "Taktiken" absprechen soll, das ist man aber ganz schnell der "Dumme" in dem Ränkespiel.
Ich würde den Kollegen die Unterstützung des BR anbieten durch Begleitung zu Gesprächen und dem MA seine Bescherde selbst vortragen und begründen lassen.
Und den RA soll er selbst konsultieren, den muss er dann auch selbst bezahlen, wenn ihr euch an den RA wendet kommt ggf. die Rechnung auch bei euch an.
Erstellt am 02.06.2021 um 15:32 Uhr von takkus
@Relfe: schau mal bitte in § 85 BetrVG.
Der ArbN kann sich beim BR beschweren, der entscheidet dann (per Beschluss) über die Beschwerde und hat beim ArbGeb auf Abhilfe hinzuwirken. Der ArbN hat im ersten Moment nichts falsch gemacht. Der BR sollte aber seinerseits nict locker lassen.
Erstellt am 02.06.2021 um 15:35 Uhr von moreno
warum muss der BR die Beschwerde eines MA beschliessen und diese dann an den AG weiterleiten?
Jeder Mensch in D hat das Recht sich zu beschweren wann er will, worüber er will und bei wem er will. Er muss es dann aber auch selbst tun. Zitat reife
reife hast du Dir den §85 BetrVG mal durch gelesen? ....der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmer entgegen zu nehmen und wenn er sie für berechtigt erachtet beim AG auf Abhilfe hinzuwirken! Also alles richtig gemacht und nicht ....das soll der AN doch selber machen..... hier wird es sich um etwas handeln wo ein Rechtsanspruch des AN besteht. Wenn der AG dann nicht bereit ist den Rechtsanspruch zu erfüllen muss ein AN diesen Anspruch durch einen RA durch zu setzen. Und hier ist es halt oft üblich, dass der RA mit dem BR redet.
Erstellt am 02.06.2021 um 15:36 Uhr von Relfe
@takkus + moreno
wieder was dazu gelernt, danke.
Gruß
Relfe
Erstellt am 02.06.2021 um 15:39 Uhr von takkus
Ich kann auch freundlich ?
Erstellt am 02.06.2021 um 15:41 Uhr von Gipsy BR
@Moreno:
Es geht um den Einsatz nach langer Krankheit, welche nicht dem Stellenprofil des Mitarbeiters entsprechen sollte.
Es handelt sich um keinen Rechtsanspruch an sich.
Erstellt am 02.06.2021 um 17:34 Uhr von Kratzbürste
Warum gibt der Kollege seinem Anwalt nicht die Nummer vom BR? Er kann doch gerne anrufen und Pläne schmieden.
Ansonsten wäre doch die Frage, warum der BR nicht die Einigungsstelle anruft, wenn es zwischen BR und AG Meinungsverschiedenheoten hinsichtlich der Frage gibt, ob die Beschwerde berechtigt ist.
Erstellt am 02.06.2021 um 17:34 Uhr von BRHamburg
Ich würde den Kollegen sagen das sein RA sich gern mit Fragen an den BR wenden kann. Diese dann nach besten Wissen auch beantwortet werden, solange keine Gründe dagegen sprechen. Eine Art Co Rechtsanwalt ist der BR aber nicht.
Erstellt am 02.06.2021 um 17:41 Uhr von ganther
ein Anwalt der den Weg geht, wäre mir schon suspekt. Wenn er meint, er will mit dem BR reden, dann kann er anrufen. Sieht doch dann was passiert. Nur einen gemeinsamen Schlachtplan? Das würde ich lassen, denn als BR habe ich hier meine Sicht der Dinge und wenn ich als BR die Sache weiterverfolgen will, so gibt es einen Weg nach dem Gesetz. Und das entscheide ich als BR schön alleine und brauche dazu keinen Anwalt eines MA.
Erstellt am 03.06.2021 um 09:32 Uhr von Gipsy BR
Vielen lieben Dank für Eure konstruktiven Infos.