Erstellt am 15.05.2013 um 09:01 Uhr von gironimo
Der BR ist der Interessenvertreter des "Beschwerdeführers". Er hört ihn an, liest ggf. was er vorlegt und berät dann in einer Sitzung, ob die Beschwerde berechtigt ist. Auf keinem Fall soll der BR wie ein Richter als Entscheider auftreten.
Vielmehr soll er ja dann, wenn er sich der Argumentation des Beschwerdeführers anschließt, mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen treten, um den Mißstand zu beseitigen bzw. einen Kommpromiss herbei zu führen.
Erstellt am 15.05.2013 um 09:10 Uhr von Kulum
Also irgendwie sagt mir der §85 Abs.1 n bissl was anderes. "... ,falls er sie für berechtigt erachtet, ...". Wie soll man sich ein Bild von der Sache machen, wenn man nur eine Seite hört. Genau diesen von dir als abwegig betrachteten "Entscheider" sieht das Gesetz doch vor.
Womit ich nur gesagt haben möchte, dass es dem BR nicht zusteht, die Gegenseite anzuhören, würde ich nicht behaupten wollen. Manchmal mag es unnötig sein oder auch sinnlos, aber manchmal sollte man schon auch die andere Seite der Medaille anschauen
Erstellt am 15.05.2013 um 17:40 Uhr von Kölner
@gironimo
Stell dir eine Beschwerde vor, zu einem AGG-Fall oder mobbing. Und dann hört sich der BR nur das Opfer an...
... Nicht auszudenken!
Erstellt am 15.05.2013 um 20:28 Uhr von Nicole
Ist der BR nicht nur Vermittler der die Beschwerde für den AN beim AG einreicht?
Muss der AG nicht die Gegenseite dann hören?
Wenn sich der BR beide Seiten anhört, dann ist es gut möglich, daß es Aussage gegen Aussage ist
Was dann?
Was ist wenn evtl. schon Beschwerden über die gewisse Person vorliegen? Dann wird der AN nie erfahren, dass evtl. wieder ein neuer Fall aufgetreten ist. Oder sehe ich das falsch?