Stundenvorgabe des AG bei Teambesprechung möglich?
Hallo, liebe Leute.
Ich arbeite im Pflegedienst in einem Krankenhaus. Unser AG setzte fest, dass wir monatlich insgesamt nur eine Stunde für die Teambesprechung (viele kommen von zuhause) angerechnet bekommen. Mir ist schon klar, dass die Fahrzeit dafür nicht angerechnet wird. Eine Stunde ist bei den vielen Problemen, welche besprochen werden müssen viel zu kurz. Ist ein zweites Treffen nötig, geht das auf unsere Freizeit. Ich habe schon vorgeschlagen, nach einer Stunde komplett aufzustehen und heim zu fahren. Aber uns sind die Themen halt viel zu wichtig. Wir leiden ja alle am "Helfersyndrom". Hat der BR da ein Mitspracherecht? Was wäre euer Vorschlag. Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (9)
07.05.2010 um 13:13 Uhr
Pragmatisch würde ich sagen, dass der Arbeitgeber nicht möchte, dass der Laden läuft. Solange das Geld monatlich auf dem Konto ist, sollte man ihn gewähren lassen ...
Kollegiale Grüße, Joachim
07.05.2010 um 13:36 Uhr
@Endeavor
Deine Antwort hilft mir leider überhaupt nicht weiter! Du findest also, auch wenn wir z.B. 5 Stunden Besprechung im Monat zusammen bekommen "dürfen" wir froh sein, wenn man uns "gnädigerweise" eine Stunde verechnet?!? Das kann doch nicht dein Ernst sein!
KOLLEGIALE Grüße..... Hast du dich im Forum vertan?
07.05.2010 um 13:47 Uhr
Du hast meine Antwort nicht verstanden ;-)
Ihr solltet die Besprechungen nicht über den Zeitraum hinaus ausdehnen, den Euch der Arbeitgeber gewährt ...
Wenn es mit dieser Zeitspanne nicht funktioniert, könnte ja beim Arbeitgeber ein Prozess des Umdenkens eintreten.
Das mit dem Forum stimmt halbwegs, ich bin in einem Personalrat und nicht in einem Betriebsrat, aber vor knapp drei Jahren hat man mir hier erlaubt, dass ich auch etwas schreiben darf ;-)
Immernoch kollegiale Grüße, Joachim
07.05.2010 um 13:49 Uhr
ich arbeite auchin einem Krankenhaus. bei uns sind in den Stationen jeden Monat 1,5 stunden für eine teanbesprechung eingeplant in der auch unterweisungen und veränderungen bekannt gegeben werden. jeden morgen gitb es eine morgenrunde in den jeweiligen kliniken, wo die stationsleiter sich treffen mit den ärzten und therapeuten und aktuelle aufnahmen ect. besprechen..wichtige entscheidungen werden in einem übergabebuch fetsgehalten was jeder liest wenn er frei hatte und wieder im dienst ist. des weiteren haben die stationen 1 mal im monat supervision für 1,5 stunden pro team. euer betriebsrat hat da schon ein initiativrecht dem ag einen vorschlag zu machen. gestzliche belehrungen dazu ist der arbeitgeber ja eh verpflichtet und er muss gewährleisten dass alle belehrt und unterrichtet werde während der arbeitszeit. dass mitarbeiter aus dem frei zu teambesprechungen kommen müssen so etwas gibt es bei uns nicht. da muss der arbeitgeber dann halt einen zeweiten termin anbieten.
07.05.2010 um 13:51 Uhr
@ Endaeavor
Okay, dies war ja auch mein Vorschlag. Aber anscheinend arbeitest du nicht in der Pflege?!? Denn dies sind Menschen, welche sehr, sehr "leidensfähig" sind, leider.
Ich habe nichts gegen PR. Wir sind alle KollegInnen.
Wieder kollegiale Grüße Fliege
07.05.2010 um 14:13 Uhr
@Fliege
Mal andersherum beleuchtet:
Der AG hat mit Euch eine Arbeitsvertrag in dem die Bezahlung geregelt ist. Soweit ihr Euch da nicht zu unentgeltlicher Arbeitsleistung verpflichtet habt, hat der AG nach §612 BGB (Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.) jede von Euch geleistete Arbeitsstunde zu bezahlen. Selbst wenn ihr "freiwillig" Überstunden macht und der AG dann behauptet er hätte die ja nicht angeordnet und muss deswegen auch nicht bezahlen, liegt er falsch. Allein in der "Entgegennahme" der Arbeitsleistung (oder auch "Duldung") hat er faktisch sich bereit erklärt Euch zu bezahlen. Entsprechend:
Ist ein zweites Treffen nötig, geht das auf unsere Freizeit.
Gibt es im Rechtssinne nicht (wie gesagt, außer ihr habt das arbeitsvertraglich so geregelt). Insofern könnt ihr brav die Stunden aufschreiben und dann den Lohn einklagen... Mit recht hoher Wahrscheinlichkeit bekommt ihr das Geld dann auch.
Aber: Der AG hat nach §106 GewO schon das Recht, zu bestimmen wie, wo und wann ihr welche Arbeit machen müsst (!). Wenn er also Kraft dieses Rechtes anordnet, dass
insgesamt nur eine Stunde für die Teambesprechung (angerechnet wird)
so ist das IMHO dahingehend auszulegen, das diese nicht länger dauern darf. Dann muss der AG aber auch in den sauren Apfel beißen, und weitere derartige Besprechungen unterbinden, wenn er sie nicht bezahlen will. Das wäre ja genial wenn der AG einfach so sagen könnte: mach, ist mir egal wie lange es dauert, ich bezahl aber eh nur 7 Stunden. Die einzige Variante dieser Art ist die (umstrittene) Vertrauensarbeitszeit, die aber wieder einzelvertraglich oder tariflich vereinbart sein muss.
07.05.2010 um 14:32 Uhr
@Fliege
"Okay, dies war ja auch mein Vorschlag. Aber anscheinend arbeitest du nicht in der Pflege?!? Denn dies sind Menschen, welche sehr, sehr "leidensfähig" sind, leider."
Solange diese Kollegen ihr "Florence-Nithingale-Syndrom-Gen" nicht aus ihrer Birne bekommen wird sich leider nichts ändern, da kannst du machen was du willst. Und dein AG wird alles daran setzen, dass sie es behalten.
Siehe "Holen aus dem Frei", kurzfristige DP-Änderungen, ständiges "zu Hause anrufen"( XY ist krank, du MUSST morgen eine Nacht übernehmen, es geht nicht anders!!!!! ) und so weiter, das wird auch bei euch der Versuch sein, Personal knapp zu halten.
Du kannst nur weiter gebetsmühlenartig versuchen, deinen Vorschlag durchzusetzen und auch durchzuhalten. Und eine andere Lösung, wie die bereits vorgeschlagenen, kann ich dir auch nicht anbieten.
Viel Glück Galaxy
07.05.2010 um 14:47 Uhr
@Fliege Ich kann es verstehen, wenn jemand seinen Job engagiert ausführt, aber, wie auch den Beiträgen der Vorschreiber zu entnehmen ist, darf dies nicht dazu führen, dass die Beschäftigten ausgenutzt werden.
Knallhart die Vorgaben des Arbeitgebers auszuführen ist manchmal erforderlich. Die Verantwortung liegt dann bei ihm. Es mag wehtun, aber wenn Engagement "bestraft" wird, ist eine Grenze erreicht.
Evtl. wäre es noch sinnvoll, wenn die Betroffenen den Arbeitgeber auf den Mißstand schriftlich hinweisen (so in der Art einer Überlastungsanzeige), damit eine (meiner Meinung nach unnötige) Absicherung in rechtlicher Hinsicht besteht, falls es Probleme geben sollte.
Kollegiale Grüße, Joachim
07.05.2010 um 18:35 Uhr
Vielen Dank für all die hilfreichen Antworten. Ich werde eure Tipps an die KollegInnen weitergeben. Schönes Wochenende wünscht Fliege
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