Ein Mitarbeiter eines Verkehrsunternehmens hat in seiner Dienstzeit auf einer Aussetzfahrt zum Betriebshof eine Auseinandersetzung mit einem anderem Verkehrsteilnehmer.
In folge dieser Auseinandersetzung die zunächst verbal beginnt steigt der Mitarbeiter aus dem Kraftomnibus aus und und es kommt zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit einer Körperverletzung.

Die Kraftomnibusse sind mit einer Videoaufzeichnungsanlage ausgestattet und haben den Vorfall sehr Detailliert aufzeichnen können. Für das Unternehmen besteht eine eine rechtsgültige BV das die Aufzeichnungen nicht für Personelle Maßnahmen genutzt werden dürfen.
Die betriebsinterne Auswertung dieser Aufzeichnungen hat im bei sein des BR ergeben, das der Mitarbeiter "den ersten Schlag" abgegeben hat. Die Polizei und Staatsanwaltschaft hat die Aufzeichnungen bisher nicht angefordert und daher wäre die dann nach 72 Std. gelöscht worden. Jetzt sind sie es aber nicht weil sie durch die Betriebsleitung gesichert wurden.

Kann der AG jetzt dem Mitarbeiter aufgrund der erlangten Kenntnisse Kündigen? oder muss er das rechtskräftige Urteil des Strafprozesses abwarten.