Hallo, ich benötige dringend eure Hilfe.
Eine Kollegin ist ab Juli 2009 krank geworden. Im Februar 2010 hat sie ihre Wiedereingliederung gemacht. Nun wollte sie ihre Urlaub aus 2009 nachholen. Laut Tarifvertrag 30 Tage. Der Arbeitgeber gewährt ihr aber nur die gesetzlichen 20 Tage, (5Tage/Woche) obwohl sie ja bis Juli 2009 voll gearbeitet hat. Ich hoffe ihr könnt mir meine Frage beantworten.

Viele Grüße,
Pauli