Ein Kollege ist seit Anfang Februar 2007 krank und seit ca. 6 Wochen im Rahmen der Wiedereingliederung 5 Stunden täglich arbeiten. Hat dieser kollege Anspruch auf Urlaubsgeld?? Für uns gilt der Manteltarifvertrag Groß- und Außenhandel NRW. Ich habe leider nur etwas vom Urlaubsanspruch gefunden.
Hallo Milka,
während der Wiedereingliederung ist der MA weiterhin AU und bezieht Krankengeld.
Ein Urlaubsanspruch und damit Urlaubsgeldanspruch entsteht bei vollständiger Genesung