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Anspruch auf Urlaubsgeld bei längerer Krankheit

M
milka
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege ist seit Anfang Februar 2007 krank und seit ca. 6 Wochen im Rahmen der Wiedereingliederung 5 Stunden täglich arbeiten. Hat dieser kollege Anspruch auf Urlaubsgeld?? Für uns gilt der Manteltarifvertrag Groß- und Außenhandel NRW. Ich habe leider nur etwas vom Urlaubsanspruch gefunden.

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Community-Antworten (1)

W
Werner

19.10.2007 um 09:59 Uhr

Hallo Milka, während der Wiedereingliederung ist der MA weiterhin AU und bezieht Krankengeld. Ein Urlaubsanspruch und damit Urlaubsgeldanspruch entsteht bei vollständiger Genesung

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