weil eine Mitarbeiterin rückwirkend zum 01.11.2010 befristet berentet wurde, wurde auf ihren Wunsch ein Aufhebungsvertrag gemacht zum 30.04 2011. Da sie seit April letzten Jahres krank geschrieben war, hat sie ja den Anspruch auf Auszahlung des Urlaubs. Die Mitarbeiterin besteht aber auch darauf den Urlaub für 2011, also Januar, Februar, März und April auch ausbezahlt zu kriegen. Gibt es da irgendwelche Gesetze? Hat sie den Anspruch darauf, obwohl sie schon seit November 2010 berentet ist?

Vielen Dank für eure Hilfe