Guten Morgen zusammen! Bräuchte heute rasche Hilfe zu folgendem:

Angenommen, du bist genau 6 Monate krank, vom 1.2. bis 30.7.2009. Du hast einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen. Wird denn gesetzlich geregelt ob der Urlaubsanspruch gekürzt wird? Tariflich gesehen mal außen vor. Ich habe nur von einer recht neuen EU-Verordnung gelesen die besagt, dass Urlaub grundsätzlich nicht gekürzt werden darf auch wenn der Urlaub nach dem 31.März des Folgejahres noch nicht genommen wurde. Was meint Ihr?

Bisher war es doch so, dass Urlaub vom AG dann für jeden Monat um 1/12 gekürzt werden konnte, nicht musste. Und wenn dieser wegen der langen Krankheit sogar bis Ende März des Folgejahres nicht genommen werden konnte, verfiel dieser. Oder?

1000 Dank schonmal!