Englische Richtlinien in deutscher Vertretung hinnehmen?
Liebe Mitglieder,
ich habe da mal eine Frage. Unser Unternehmen hat weltweit Vertretungen und somit werden Richtlinien usw. in englisch an die betreffenden Abteilungen geschickt, die sie einhalten müssen.
Da in unserer deutschen Vertretung auch Arbeitnehmer sind, die so gut wie kein englisch können, meine Fragen dazu:
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Muss man das als Arbeitnehmer hinnehmen, dass ich mich an Rcihtlinien halten soll, die ich garnicht verstehe, weil mir die Sprachkenntnisse fehlen, die auch nicht bei der Einstellung vorausgesetzt wurden?
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Hat der Betriebsrat eine Möglichkeit, etwas zu unternehmen, wenn auf die Wünsche des Mitarbeiters eine Übersetzung zu bekommen nicht eingegangen wird?
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Das Problem ist auch, dass wahrscheinlich dann von anderen Kollegen verlangt werden könnte, dass die das dann halt für den Kollegen übersetzen sollen, aber wenn dafür keine Zeit ist oder die auch nur einfachens Schulenglisch können?
Danke und LG Lolly
Community-Antworten (6)
04.05.2010 um 12:16 Uhr
Du kannst ja die GL mal vor die Wahl stellen: Entweder werden die Richtlinien übersetzt oder alle Mitarbeiter bekommen einen Englisch Kurs. Unsere Mutterfirma sitzt in China und wenn bei uns irgendwelche Richtlinien aufgestellt werden dann grundsätzlich 2 sprachig Englisch/Deutsch lässt sich sehr leicht in Word darstellen. Bei Richtlinien habt Ihr ja als BR auch zumindest mindestens ein Informationsrecht, wenn nicht sogar Mitspracherecht. Wie wollt Ihr mitsprechen wenn ihr es nicht lesen könnt? Dann braucht Ihr jedesmal einen externen Dolmetscher.....
04.05.2010 um 15:12 Uhr
Hallo Vanelle, danke für die schnelle Antwort.
leider haben wir als Betriebsrat wohl weder Informations- noch Mitspracherecht in dieser Angelegenheit, wir mussten den Vorsitzenden vom Gesamtbetriebsrat fragen, da wir erst im Juni Schulungen besuchen können.
Als Abteilung wollen wir allerdings trotzdem etwas unternehmen, denn es kann nicht sein, dass einer das nicht versteht, weil er kein englisch kann, man aber zur Verantwortung gezogen werden könnte, wenn etwas nicht richtig gelaufen ist.
Neben diversen Verhaltensrichtlinien (vorallem zum Thema Kundenschenke usw.) geht es nun mit Richtlinien zur Auftragsbearbeitung weiter, d.h. Angebote und Aufträge müssen nach gewissen Checklisten erstellt werden und teilweise müssen Genehmigungen beim Vorstand usw. eingeholt werden und diese Listen müssen wir unterzeichnen, wenn abgearbeitet > angeblich sind das Vorgaben der Revision, damit wir transparenter sind, wenn wir mit solchen Richtlinien arbeiten, die dann jedem Auftrag zugeordnet werden.
Aber das Problem ist ja, dass wir keine Juristen sind und somit nicht immer alles verstehen, es ist auch enorm zeitaufwenidig und wir haben zu wenig Personal. :-(
LG Lolly
04.05.2010 um 16:07 Uhr
Hallo Lolly,
ein Blick in die Kommentierungen hilft weiter:
DKK zu §87 (1) Nr. 1 Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb Rn. 55
Das Mitbestimmungsrecht des BR besteht auch in folgenden Fällen: Festlegung der Umgangssprache auf Deutsch oder Englisch im Betrieb (LAG Frankfurt 22. 10. 91 – 4 TaBV 92/91 und die Vorinstanz ArbG Marburg 3. 6. 91, AiB 92, 48. ErfK-Kania, Rn. 18; Diller/Powietzka, DB 00, 718 [721]; LK, Rn. 49),
Danach dürft ihr also Mitbestimmen, ob die Umgangssprache Deutsch oder Englisch oder beides ist. Wenn ihr im Rahmen dieser Mitbestimmung Deutsch als Umgangssprache festlegt ergibt sich unzweifelhaft, das Anweisungen auf Englisch nicht dieser Festlegung genügen und entweder in die Rundablage oder zum Übersetzer gehören....
04.05.2010 um 16:11 Uhr
Lolly prüfe bitte auch ob die richtline dem deutschen recht unterliegt !!!!!! englisches recht greift nicht bei uns pauschal, z.b kündigungsfristen etc..
04.05.2010 um 17:50 Uhr
Lolly
Teilt eurer GL in einem offiziellen Schreiben des BR mit, das die Richtlinien bei euch nicht zur Anwendung kommen können, da sie nicht in der Landessprache ausgegeben wurden.
Weißt außerdem daraufhin, das sie, bei evtl. Verstößen keine Arbeitsrechtlichen Maßnahmen ableiten können.
Teilt ihnen weiterhin mit, das ihr ein Übersetzungsbüro ( Beschluß des BR ) damit beauftragen werdet, die Richtlinien für euch zu übersetzen, und einen Rechtsanwalt, ( Beschluß des BR ) der überprüft ob diese auch dem Deutschen Recht entsprechen.
Da kommen die ganz schnell in die Gänge.
Ich rate euch auch, über GBR/KBR eine BV abzuschließen.
05.05.2010 um 12:22 Uhr
Danke für eure Antworten!
ich habe nochmal eine letzte Anfrage an unseren "Mutterkonzern" gestellt, von einem Sekretariat bekam ich die Antwort, dass "mit den meisten vertretungen in Englisch kommuniziert wird und diese Anweisung nur auf Englisch verfasst wurde." Ich hoffe, dass mir aber die Ersteller der Anweisung noch helfen können. Unser Mutterkonzern ist zwar weltweit tätig, da wir Vertretungen weltweit haben, aber wir sind für den Süden Deutschlands verantwortlich und haben nichts mit dem Ausland zu tun. Die Mitarbeiter des Mutterkonzerns haben eine Englischschulung während der Arbeitszeit erhalten, damit sie eben besser mit den weltweiten Vertretungen kommunizieren können.
Ich meine, bei keinem der Kollegen hier, wurde Englisch bei der Einstellung verlangt, die Stelle auch danach nicht ausgeschrieben.
Außerdem versuche ich auch immer erstmal als Arbeitnehmer eine Lösung zu finden und nicht gleich als Betriebsrat, denn die GL hasst den Betriebsrat, weil "der ihre Entscheidungen immer blockiert".
Danke und LG Lolly
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