Erstellt am 10.08.2018 um 08:41 Uhr von takkus
Wenn Du das meinst was ich meine, dann ja.
Erstellt am 10.08.2018 um 08:44 Uhr von rsddbr
Welche Leiterin ist gemeint?
Falls gemeint ist, ob der/die Betriebsratsvorsitzende vertreten werden darf, so ist das zu bejahen. Allerdings wählt der Betriebsrat in der konstituierenden Sitzung eine/-n Stellvertreter/-in, welche/-r die Vertretung ausübt.
Ist gemeint, ob ein Betriebsratsmitglied eine/-n leitende/-n Angestellte/-n vertreten darf, habe ich keine Antwort. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es möglich ist, da die Vertretungskompetenz voraussichtlich nicht den Status eines leitenden Angestellten erfüllt. Ansonsten könnte der Betriebsrat ja komplett zerstört werden, indem einfach unbeliebte BRM kurzzeitig einen leitenden Angestellten vertreten müssen.
Erstellt am 10.08.2018 um 09:01 Uhr von titapropper
Na rsddbr, ich glaube ja (auch wenn das eher in die Kirche gehört) hie ist eine Abt.-/ Team-/ Stations-/ Filialleitung gemeint. Um einen wirklich leitenden Angestellten mit all den Attributen die einen solchen Leitenden ausmachen, wird es sich doch eher nicht handeln.
Deswegen wären auch vom Fragesteller en paar Info`s mehr sehr hilfreich.
Erstellt am 10.08.2018 um 09:04 Uhr von Pjöööng
"im" Urlaub vertreten? Oder "während" des Urlaubs vertreten?
Warum meinen eigentlich viele Fragesteller, sie könnten ihre Frage einfach so hinrotzen?
Erstellt am 10.08.2018 um 09:37 Uhr von AlterMann
Magnolie,
Du wirst hier keine vernünftige Antwort bekommen, wenn Du Deine Frage nicht präziser stellst.
1.) "Leiterin" ist was? Leitende Angestellte, Geschäftsführerin, Teamleiterin? Wenn sie Team-, Gruppen-, Filialleiterin ist ohne z.B. die Befugnis, Personal einzustellen oder zu kündigen, ist eine Vertetung völlig problemlos möglich.
2.) Wenn ein BR-Mitglied eine Leitenden Angestellte vertreten soll, käme es meiner Meinung nach darauf an, welche Befugnisse die Vertretung umfasst. Wenn es darum geht, die Eingangspost zu sortieren und ggfs. die Leitende in deren Urlaub über möglicherweise wichtige Dinge zu informieren, sehe ich da keinen Hinderungsgrund. Schwierig wird es wohl erst, wenn die Vertretung ähnliche Befugnisse erhält wie die Leitende Angestellte selbst.
Erstellt am 10.08.2018 um 09:45 Uhr von nelchen
@Pjöööng: das mit dem hinrotzen klingt zwar nicht so schön, aber da gebe ich Dir völlig Recht. Ein "Hallo...", "Guten Morgen in die Runde...", Liebe Kolleginnen und Kollegen..." fehlt hier völlig.
So wie Pjöööng schreibt, eine vernünftige Frageformulierung und Informationen, bzw. eine geeignete Sachverhaltsschilderung, erleichtern in diesem Forum einiges.
Und wenn dann noch auf Nachfrage zu Hintergrundinformationen durch die Forumsmitglieder der eigentliche Fragesteller nicht mal antworten kann, sollte man es lieber lassen, hier eine Beratung und Meinungen zu ergattern.
Erstellt am 10.08.2018 um 11:04 Uhr von BrauseBär
Naja Nelchen, wenn Meister Pjöööng da man nicht was ganz anderes mit beabsichtigt (gemeint) hat!