W.A.F. LogoSeminare

Vertretung

M
Magnolie
Feb 2019 bearbeitet

Darf ein Mitglied des Betriebsrats die Leiterin im Urlaub vertreten?

37908

Community-Antworten (8)

T
takkus

10.08.2018 um 10:41 Uhr

Wenn Du das meinst was ich meine, dann ja.

R
rsddbr

10.08.2018 um 10:44 Uhr

Welche Leiterin ist gemeint?

Falls gemeint ist, ob der/die Betriebsratsvorsitzende vertreten werden darf, so ist das zu bejahen. Allerdings wählt der Betriebsrat in der konstituierenden Sitzung eine/-n Stellvertreter/-in, welche/-r die Vertretung ausübt.

Ist gemeint, ob ein Betriebsratsmitglied eine/-n leitende/-n Angestellte/-n vertreten darf, habe ich keine Antwort. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es möglich ist, da die Vertretungskompetenz voraussichtlich nicht den Status eines leitenden Angestellten erfüllt. Ansonsten könnte der Betriebsrat ja komplett zerstört werden, indem einfach unbeliebte BRM kurzzeitig einen leitenden Angestellten vertreten müssen.

T
titapropper

10.08.2018 um 11:01 Uhr

Na rsddbr, ich glaube ja (auch wenn das eher in die Kirche gehört) hie ist eine Abt.-/ Team-/ Stations-/ Filialleitung gemeint. Um einen wirklich leitenden Angestellten mit all den Attributen die einen solchen Leitenden ausmachen, wird es sich doch eher nicht handeln.

Deswegen wären auch vom Fragesteller en paar Info`s mehr sehr hilfreich.

P
Pjöööng

10.08.2018 um 11:04 Uhr

"im" Urlaub vertreten? Oder "während" des Urlaubs vertreten?

Warum meinen eigentlich viele Fragesteller, sie könnten ihre Frage einfach so hinrotzen?

A
AlterMann

10.08.2018 um 11:37 Uhr

Magnolie, Du wirst hier keine vernünftige Antwort bekommen, wenn Du Deine Frage nicht präziser stellst. 1.) "Leiterin" ist was? Leitende Angestellte, Geschäftsführerin, Teamleiterin? Wenn sie Team-, Gruppen-, Filialleiterin ist ohne z.B. die Befugnis, Personal einzustellen oder zu kündigen, ist eine Vertetung völlig problemlos möglich. 2.) Wenn ein BR-Mitglied eine Leitenden Angestellte vertreten soll, käme es meiner Meinung nach darauf an, welche Befugnisse die Vertretung umfasst. Wenn es darum geht, die Eingangspost zu sortieren und ggfs. die Leitende in deren Urlaub über möglicherweise wichtige Dinge zu informieren, sehe ich da keinen Hinderungsgrund. Schwierig wird es wohl erst, wenn die Vertretung ähnliche Befugnisse erhält wie die Leitende Angestellte selbst.

N
nelchen

10.08.2018 um 11:45 Uhr

@Pjöööng: das mit dem hinrotzen klingt zwar nicht so schön, aber da gebe ich Dir völlig Recht. Ein "Hallo...", "Guten Morgen in die Runde...", Liebe Kolleginnen und Kollegen..." fehlt hier völlig.

So wie Pjöööng schreibt, eine vernünftige Frageformulierung und Informationen, bzw. eine geeignete Sachverhaltsschilderung, erleichtern in diesem Forum einiges.

Und wenn dann noch auf Nachfrage zu Hintergrundinformationen durch die Forumsmitglieder der eigentliche Fragesteller nicht mal antworten kann, sollte man es lieber lassen, hier eine Beratung und Meinungen zu ergattern.

B
BrauseBär

10.08.2018 um 13:04 Uhr

Naja Nelchen, wenn Meister Pjöööng da man nicht was ganz anderes mit beabsichtigt (gemeint) hat!

M
Magnolie

13.08.2018 um 08:25 Uhr

Hallo, danke für die Antworten. Ich arbeite in einer evangelischen Kita. Ein Betriebsratmitglied vertritt die Kitaleiterin in ihrem Urlaub . Ich habe noch eine Frage. Demnächst stehen vertrauliche Mitarbeitergespräche an. Einige haben diese schon hinter sich. Dabei war die stellvertretende Leiterin anwesend. Das ist in meinen Augen nicht mehr vertraulich. Wie ist das geregelt? Danke für Eure Antworten.

Ihre Antwort