Hallo,

wir haben der deutschen Vertretung (2 Prokuristinnen) des amerikanischen GF einen Beschluss des BR in deutscher Sprache zukommen lassen. Diese fordern ihn nun in Englischer Sprache, da die GF der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

Sind wir dazu verpflichtet, ihn übersetzen zu lassen oder müssen die Damen sich selbst darum kümmern? Spätestens vor Gericht wäre ja der deutsche Beschluss der maßgebliche.

Viele Grüße