Festlegung der Umgangssprache auf Englisch od. Deutsch im Betrieb?
Wir sind ein deutscher Betrieb und wurden vor 3 Jahren von einer englischen Firma übernommen. Nun schlecht sich immer mehr englisches Fachchinesisch in alle unsere Arbeitsunterlagen (Zeichnungen, Begleitpapiere usw.)ein. Die älteren Kolegen haben keine Möglichkeit sich der neuen Situation anzupassen. Gibt es eine Rechtsurteil , in den die Rechtslage eindeutig geklärt ist, welche Umgangssprache in Betriebe durchsetzbar ist?
Community-Antworten (2)
07.07.2008 um 12:57 Uhr
Hallo Mike, nach meiner Einschätzung ist so etwas eine Frage der "Ordnung im Betrieb" und somit nach § 87(1)1 mitbestimmungspflichtig. Jedoch wäre das ja nur die Frage, wenn euer Arbeitgeber eine Regelung treffen will, die alle Mitarbeiter verpflichtet im Betrieb nur Englisch zu sprechen und zu schreiben. Was sich so "einschleicht" ist damit natürlich nicht direkt zu beeinflussen. Ich denke auch nicht, dass ihr das verbieten/verhindern könnt. Letztlich hängt ja davon auch die Existenz eures Betriebes ab. Sinnvoller wäre meiner Meinung nach den Arbeitgeber (z.B. beim nächsten Monatsgespräch) mit dem Thema zu konfrontieren und den Vorschlag einzubringen z.B. Englischkurse anzubieten. Hierzu wäre § 81(4); § 96; § 98 anwendbar. Viel Erfolg!
07.07.2008 um 13:40 Uhr
@Mike, typisch deutscher Name... fg ich schliesse mich der Meinung von jotim voll und ganz an. Wir hatten so ein ähnliches Problem, auf Anregeung des BR wurde ein firmenspezifisches Arbeitsunterlagenübersetzungshandbuch (Betriebsduden) mit dem BR und der GL zusammengestellt und gedruckt... Wäre vielleicht auch eine Überlegung wert...
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