Erstellt am 07.07.2008 um 10:57 Uhr von jotim
Hallo Mike,
nach meiner Einschätzung ist so etwas eine Frage der "Ordnung im Betrieb" und somit nach § 87(1)1 mitbestimmungspflichtig.
Jedoch wäre das ja nur die Frage, wenn euer Arbeitgeber eine Regelung treffen will, die alle Mitarbeiter verpflichtet im Betrieb nur Englisch zu sprechen und zu schreiben. Was sich so "einschleicht" ist damit natürlich nicht direkt zu beeinflussen.
Ich denke auch nicht, dass ihr das verbieten/verhindern könnt. Letztlich hängt ja davon auch die Existenz eures Betriebes ab.
Sinnvoller wäre meiner Meinung nach den Arbeitgeber (z.B. beim nächsten Monatsgespräch) mit dem Thema zu konfrontieren und den Vorschlag einzubringen z.B. Englischkurse anzubieten. Hierzu wäre § 81(4); § 96; § 98 anwendbar.
Viel Erfolg!
Erstellt am 07.07.2008 um 11:40 Uhr von pirat
@Mike, typisch deutscher Name... *fg*
ich schliesse mich der Meinung von jotim voll und ganz an. Wir hatten so ein ähnliches Problem, auf Anregeung des BR wurde ein firmenspezifisches
Arbeitsunterlagenübersetzungshandbuch (Betriebsduden) mit dem BR und der GL zusammengestellt und gedruckt...
Wäre vielleicht auch eine Überlegung wert...