Erstellt am 05.05.2021 um 13:08 Uhr von ganther
wäre es schöner oder ist es tatsächlich erforderlich? Also wie sind die Deutschkenntnisse der Kollegen?
Erstellt am 06.05.2021 um 07:31 Uhr von xyz68
Bei uns werden zumindest die Konzern-BV's auch in Englisch übersetzt, Idee kam von uns und für die Übersetzung gibt es Programme. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die deutsche Fassung rechtsverbindlich ist.
Da unser KBV eine Assistentin hat, ist es zeitlich kein Problem. Wenn wir Texte von unserer Konzernmutter bekommen, merkt man, dass auch hier mit Programmen übersetzt wird :)
Erstellt am 06.05.2021 um 10:49 Uhr von Kampfschwein
Meiner Auffassung nach braucht Ihr kein Übersetzungsbüro. Übersetzt die BV doch hiermit :
DeepL Übersetzer - DeepL Translate
https://www.deepl.com › translator
Künstliche Intelligenz revolutioniert die Sprachübersetzung. Die Kölner Firma DeepL kann das besser als GoogleTranslate. […] DeepL macht damit das Gleiche, was GoogleTranslate oder Microsofts Bing-Übersetzer schon lange machen — nur eben viel besser.
Der Spiegel (19/2018)Deutschland
heute.de hat die Übersetzungsdienste von Google, Microsoft und DeepL mit dem Artikel der Washington Post zur Wahl in Japan gefüttert. […] Am besten funktionierte DeepL. Die Übersetzung war flüssig lesbar und korrekt. Selbst Konjunktive wurden richtig erkannt.
ZDF heute.de, Deutschland
Erstellt am 06.05.2021 um 11:26 Uhr von Kratzbürste
Übersetzungskosten zählen zu den Kosten des BR im Sinne § 40 BetrVG, wenn ihr beschließt, dass es erforderlich ist.
Im übrigen bin ich eher für Sprachkurse der AN (siehe auch §§ 96-98 BetrVG)
Erstellt am 06.05.2021 um 14:56 Uhr von ganther
bin da ganz bei Kratzbürste