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Betriebsvereinbarung für Sonderurlaub

M
Master
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erstmal,

wir als BR haben bei uns in der Firma vor, eine Betriebsvereinabrung über Sonderurlaub abzuschliessen. Unser Geschäftsführer hat bereits seine Bereitschaft dazu erklärt. Es soll in der BV das übliche geregelt werden, wie z.B. Eheschließung, Geburt, Todesfälle, Beerdigung usw. Einiges ist zwar bereits gestzlich geregelt, aber es kann ja nicht schaden wenn alles auf einem Papier steht, da es in letzter Zeit verwirrung darum gegeben hat. Vieleicht kann man hier und da den Sonderurlaub etwas erhöhen. Ebenfalls soll der Jahresurlaub für MA ab eines gewissens Alters erhöht werden.

Da wir bisher noch keine BV bei uns abgeschlossen haben und daher noch völlig unerfahren sind, wie man so etwas schreibt, gibt es Vorlagen dafür bzw. so eine Art Anleitung wie man sowas aufsetzt?

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Community-Antworten (8)

F
Former

02.05.2010 um 12:39 Uhr

den § 77 Abs. 3 BetrVG habt ihr schon mal gelesen ?

ansonsten könnt ihr euch aus entsprechenden Tarifverträgen Formulierungshilfen holen in vielen sind die von dir angesprochenen Dinge geregelt und auch entsprechend ausformuliert einfach mal im Netz gucken

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ridgeback

02.05.2010 um 12:43 Uhr

@master, Ebenfalls soll der Jahresurlaub für MA ab eines gewissens Alters erhöht werden.

Diskriminierung wegen des Alters???

M
Master

02.05.2010 um 12:47 Uhr

Dies soll keine Diskriminierung sein, ganz im Gegenteil. Bei uns ist der körperliche Aufwand extrem hoch, trotz schon einiger Maßnahmen zur Erleichterung.

R
ridgeback

02.05.2010 um 12:50 Uhr

Dann solltest Du Dich mal mit dem AGG beschäftigen. Wenn, dann für alle. Oder ist der extreme körperliche Aufwand auch nach Alter gestaffelt??

F
Former

02.05.2010 um 13:01 Uhr

dann bezieht man das ganze eben nicht auf das Lebensalter sondern auf die Betriebszugehörigkeit

obwohl ich mir bei extrem schwerer körperlicher Arbeit schon vorstellen könnte daß hier eine sachlicher Grund vorliegt, der eben eine Diskriminierung nach dem AGG ausschließt

ein 50 jähriger steckt das eben schlechter weg als ein 20 jähriger

der BR wäre ja schön blöd, wenn der AG zusätzlicher bezahlten arbeitsbefreiung zustimmen würde, wenn er dies nicht aufgreifen würde, mit der Begründung, entweder alle oder keiner

dabei wäre niemandem geholfen.....

E
Erwin

02.05.2010 um 13:09 Uhr

ridgeback

Sie sollen eine BV betreffend Mehrurlaub für ältere AN abchließen, dann sollen die jüngeren sich wegen Verstoß gegen das AGG klagen und sich so dann auch den Anspruch sichern.

  1. Verbotene Handlungen ( 3, 4, 7) Verboten ist eine • unmittelbare Benachteiligung, • mittelbare Benachteiligung, • Belästigung und • sexuelle Belästigung. 4.1. Unmittelbare Benachteiligung

Definition: Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines der vom Gesetz benannten acht Schutzbereiche (z.B. Geschlecht) eine ungünstigere Behandlung erfährt, als ein anderer in einer vergleichbaren Situation. Eine unmittelbare Benachteiligung kann beispielsweise vorliegen bei: • Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages einer Frau wegen ihrer Schwangerschaft; •Nichteinstellung eines homosexuellen Arbeitnehmers wegen seiner Sexualität; • Nichteinstellung älterer Bewerber (z.B. über 50) aufgrund ihres Alters; • Nichteinstellung einer Bewerberin, z.B. im Einzelhandel, weil sie auf dem Bewerbungsfoto/ Vorstellungstermin ein religiöses Kopftuch trägt und eine negative Wirkung auf Kunden befürchtet wird; • Staffelung von Sonderleistungen/Gratifikationen (z.B. mehr Urlaub) nach dem Lebensalter der Mitarbeiter.

http://www.wille-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht/leitfaden_allgemeines_gleichbehandlungsgesetz_agg.pdf http://www.wille-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht/paragraph61b_ArbGG.pdf

R
ridgeback

02.05.2010 um 13:15 Uhr

...wer legt denn die Altersstufen fest, ohne dass das Einstiegsalter schnell willkürlich wirkt? Ist der 39jährige leistungsfähiger als der 41jährige? Ob hier § 5 AGG greift wage ich zu bezweifeln.

T
Tanzbär

03.05.2010 um 17:38 Uhr

Na dann beschwert euch mal alle bei der Gewerkschaft, die in Sachsen den Urlaub nach Alter gestaffelt vereinbart hat. Die dürfen natürlich, nur die Betriebsräte sollen sich bremsen ... Das ist wie die letzte BV, die wir bei uns im GBR abgeschlossen haben, die das Weihnachtsgeld regelte. Nachdem alles in trockenen Tüchern war, kam der Verdi- Vertreter und erklärte, das hätte man lieber der Gewerkschaft überlassen sollen, da BV arbeitgeberseitig kündbar sind. DANKE! Warum hat sie es denn nicht gemacht? Selbst nicht aus dem Knick kommen und dann das Errungene zerreden.

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