Wir als neuer Betriebsrat haben durch Zufall eine Betriebsvereinbarung gefunden, die auch noch gültig ist für 3 Tage Sonderurlaub bei 10 jähriger Betriebszugehörigkeit.
Da ich selbst Betriebsrt bin und in diesem Jahr 10 Jahre auch im Betrieb, werde ich natütrlich die 3 Tage nehmen. Da unser Personalbeauftragter im Unternehmen diese Vereinbarung nicht kannte und auch die anderen Mitarbeiter auch nicht, habe ich ihm eine Kopie gegeben. Jetzt ist natürlich großes Geschrei in der Firma, da die anderen Mitarbeiter, die von dieser Vereinbarung nichts wußten, diesen Sonderurlaub nicht bekommen haben. Haben diese Mitarbeiter noch rückwirkend Anspruch darauf. Und wenn ja wie lange und auf welcher Rechtsgrundlage. In der Betriebsvereinbarung steht darüber nichts.