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Betriebsvereinbarung Sonderurlaub bei 10 jähriger Betriebszugehörigkeit

S
Schlifka
Jan 2018 bearbeitet

Wir als neuer Betriebsrat haben durch Zufall eine Betriebsvereinbarung gefunden, die auch noch gültig ist für 3 Tage Sonderurlaub bei 10 jähriger Betriebszugehörigkeit. Da ich selbst Betriebsrt bin und in diesem Jahr 10 Jahre auch im Betrieb, werde ich natütrlich die 3 Tage nehmen. Da unser Personalbeauftragter im Unternehmen diese Vereinbarung nicht kannte und auch die anderen Mitarbeiter auch nicht, habe ich ihm eine Kopie gegeben. Jetzt ist natürlich großes Geschrei in der Firma, da die anderen Mitarbeiter, die von dieser Vereinbarung nichts wußten, diesen Sonderurlaub nicht bekommen haben. Haben diese Mitarbeiter noch rückwirkend Anspruch darauf. Und wenn ja wie lange und auf welcher Rechtsgrundlage. In der Betriebsvereinbarung steht darüber nichts.

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Community-Antworten (2)

W
wahlvst

04.05.2011 um 13:05 Uhr

Wer hat hier wie und wo geschlafen?? Betriebsvereinbarungen sind allen AN zur kenntnis zu bringen. Der BR hat gem. § 80 Abs. 1 BetrVG auf die Einhaltung zu achten/ hinzuwirken.

Soweit zu Anfang.

Ob hier ggf. bestandene Ansprüche verfallen sind müssten Gerichte klären. Es kommt hier u.a dann ggf. darauf an wie das ggf. vorliegende Verschulden des AG wegen Verstoß gegen die Pflicht allen AN Betriebsvereinbarung zur Verfügung zustellen gewertet wird. Hier könnte dann ggf. auch ein Schadenersatzanspruch gegen den AG bestehen.

Die Frage ist nur, wer will es einklagen? Klagerisiko/Kosten und ggf. eine Unlaune bei Klage auf Seiten des AG könnten hier Hindernisse darstellen.

Der BR sollte versuchen hier eine für beide Seiten annehmbare Regelung zu erlangen. Vor allem aber sollte der BR in Zukunft seine pflichten etwas besser wahrnehmen. Also, es kann nicht sein, dass ein BR eine BV durch Zufall zur Kenntnis erlangt. Es gab hier Verhanlungen und Sitzungen mit Mitbestimmung also auch Protokolle über alles. Somit hätte ein BR es wissen können/ wissen müssen.

F
Forentroll

04.05.2011 um 14:38 Uhr

Wie sieht es bei euch mit den Ausschlussfristen aus tarifvertraglich oder gesetzlich? Ist auch son ein Faktor.

Ich würde wie wahlvst nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.

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