Erstellt am 04.06.2009 um 13:12 Uhr von Tulpe
Hallo,
erstens gibt es einen Tarifvertrag oder eine gültige Betriebsvereinbarung?
Falls ja zählt diese, falls nein gilt das Gesetz.
Natürlch kann ein BR eine Betriebsvereinbarung abschließen über Sonderurlaub.
Fast alles ist möglich.
Gruß Tulpe
Erstellt am 04.06.2009 um 13:12 Uhr von Pfälzer
"Sonderurlaub" ist etwas ungenau;
möglich sind z.B. : Bildungsurlaub; Freistellung von der Arbeit gem. §629BGB; evtl. Freistellungen (für Umzug, Ehe, etc.) oder Anspuch auf unbezahlten Urlaub im Rahmen von Tarifvereinbarungen....usw.
worum geht es?
Erstellt am 04.06.2009 um 13:13 Uhr von kriegsrat
Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht nicht. Der Arbeitgeber ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, Sonderurlaub zu gewähren.
Nach § 616 BGB wird der Arbeitgeber allerdings verpflichtet, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitspflicht freizustellen, wenn er für eine "verhältnismäßig" nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund schuldlos an der Arbeitsleistung gehindert wird.
(kann jedoch im TV,AV "abbedungen" werden)
anderes ist i.d.R. in Tarifverträgen bzw. Arbeitsverträgen geregelt
betriebsvereinbarungen nur unter Beachtung des § 77, 3 BetrVG
Erstellt am 04.06.2009 um 13:13 Uhr von MonaLisa
@TripleXie,
ist in Tarifverträgen geregelt.
Erstellt am 04.06.2009 um 13:14 Uhr von MonaLisa
@all!
sitzt ihr alle in Startlöchern??? ;-))
Erstellt am 04.06.2009 um 13:19 Uhr von MonaLisa
@TripleXie,
bitte die Eingangsfrage nicht verändern! Weitere Informationen als Antwort posten!
Erstellt am 04.06.2009 um 13:20 Uhr von kriegsrat
@ mona lisa
bist wohl etwas zu langsam für das "powerresponding" ? ;-))
@ tripleXie
bitte die anfängliche frage nicht verändern !!
dadurch könnten folgende antworten "blöder" erscheinen, als sie zunächst gedacht waren !
Erstellt am 04.06.2009 um 13:21 Uhr von Pfälzer
ML
genau, ich für meinen Teil mache grad' ne schöpferische Pause