Erstellt am 20.03.2013 um 15:11 Uhr von arkalus
Nach welchem Kriterium entscheidet es sich denn wer nach TöD bezahlt wird?
Der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft (das wäre der einzige Grund, meiner Meinung nach)?
Alles was über den Tarifvertrag oder den Gesetzen Hinausgeht, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet zu machen...
Aber da könntet ihr mit den Gesetzen schonmal als Gargument kommen.
alles andere wäre eine zusatzleistung, z.B. um Mitarbeitermotivation zu steigern.
Erstellt am 20.03.2013 um 16:09 Uhr von gironimo
Die Unterscheidungskriterien bei Euch ob TV ja oder nein, würden mich auch interessieren (es könnte ja auch die Anwendung des Tarifs im Arbeitsvertrag vereinbart sein.....).
Aber hier würde ja u.U. auch der Tarifvorbehalt (§ 77 Abs 3 BetrVG) zum Zuge kommen. Derartige Freistellungen finden sich ja meist dort.
Ansonsten muss der AG aber auch mit dem § 616 BGB (Vorübergehende Verhinderung) leben und kann wohl kaum sagen, dass er grundsätzlich NEIN sagt.