Erstellt am 13.11.2013 um 08:20 Uhr von KleineHexe
Ist doch nett vom Werkstattleiter wenn er dann so kurzfristig freistellt und sie die Stunden nacharbeiten kann.
Einen Anspruch auf Sonderurlaub nach BGB 616 erkenne ich nicht.
Auch eine Freistellung zur Versorgung des Kindes über die Krankenkasse sehe ich nicht, der Vater könnte ja wenn er wollte.
Und mal ganz ehrlich, morgen ist es der Bruder, übermorgen die Freundin und in 3 Tagen dann die Nachbarin.
Du schreibst ganz richtig: "Sie will...."
Kleine Hexe
Erstellt am 13.11.2013 um 16:42 Uhr von Oblatixx
@Hexe: Bitte genau lesen und nicht falsch interpretieren.
Sie will doch keinen Sonderurlaub, sondern bereits geleistete Stunden absetzen. Das sollte im Bereich des Möglichen liegen.
Es kommt nun darauf an, was denn vereinbart ist, wie die schon geleisteten Stunden ausgeglichen werden. Gibt es einen Betriebsrat? Dann gibt es vielleicht auch eine Vereinbarung, wie das gehandhabt wird. Freizeit oder Geld?
Wir wissen es nicht.
Erstellt am 13.11.2013 um 22:59 Uhr von AlterMann
"Der Werkstattleiter sagt sie kann frei haben aber die Stunden nacharbeiten.
Überstunden Abbau wird nicht gewährt."
Hä? Wenn sie frei haben kann, kann sie frei haben. Das nennt sich dann wohl Überstundenabbau.
Wenn der Werkstattleiter dann danach wieder Überstunden fordert, hat das mit dem Abbau nichts mehr zu tun. Ob es bei Euch Möglichkeiten gibt, hängt also davon ab, nter welchen Bedingeungen solche Überstunden im Betrieb gefordert werden können.