Einführung neuer Zeiterfassung mit Projektkontierung
Hallo zusammen,
wir sind eine 50 Personen-Firma und haben schon immer eine Zeiterfassung im Betrieb (allerdings wohl ohne BV, keine Ahnung wie lange es diese Zeiterfassung schon gibt)
Gestern hat uns die GL mitgeteilt dass Jetzt diese Zeiterfassung umgestellt werden soll. Bisher war es nur eine Kommen- und Gehenstempelung im Eingangsbereich
Da wir im reinen Projektgeschäft tätig sind, soll jetzt auf Projektkontierung umgestellt werden. (Was in unseren Augen auch durchaus sinnvoll ist um die Projekte besser kalkulieren zu können. Ist im Moment etwas schwiergi)
Es gibt zwar immer noch eine Komme- und Gehenstempelung am eigenen PC. Aber eben zusätzlich die Aufteilung der täglichen Arbeitszeit auf die diversen Projekte an denen man arbeitet. Da aber ja nicht alle MA ausschließlich in Projekten arbeiten sondern ja auch "Administrative Tätigkeiten" haben, sollen diese in noch zu entwerfenden Unterkategorien gebucht werden.
Wie muss denn jetzt so eine BV aussehen, um zu verhindern, dass anhand dieser doch sehr genauen Daten, eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle stattfindet?
Wir sind im Moment damit echt überfodert, da das Thema doch sehr komplex ist.
Habt ihr gute Ideen hierfür?
Danke schon mal im voraus
betriebsamkeit
Community-Antworten (4)
30.04.2010 um 14:53 Uhr
Suche mal nach der Böckler-Stiftung. Hier gibt es viele BVs. Ist zwar nicht ganz einfach da durchzufinden, aber mit etwas Zeit und geduld gibts was passendes
01.05.2010 um 02:01 Uhr
Fast schon moin , moin! Die Datenerfassung selber werdet Ihr nicht verhindern können.Ihr müsst wirklich regeln,was , wo , wie gespeichert oder gar öffentlich gemacht wird!Auf jeden Fall:Einzelfallprüfung!Ergeben sich vielleicht Nachteile?
01.05.2010 um 03:07 Uhr
Auch bei mir sagt man moin. @betriebsamkeit So wie euer AG das vor hat habt ihr eine Leistungs und Verhaltenskontrolle. Lasst euch da nicht vor den Karren des AG spannen. Eine Zeiterfassung dient lediglich dazu. Um den Arbeitsbeginn und Arbeitsende fest zu halten damit eine genau Lohnabrechnung erstellt werden kann. Macht auch dem AG dies unmissverständlich klar. Wenn ihr über eure bisherigen Zeiterfassung eine BV abgeschlossen habt, dann könnt ihr euch gedanken über das anliegen des AG machen. Weches dann heissen muß; Zutrittssystem. Tut euch selbst den gefallen und vermischt das nicht
03.05.2010 um 16:13 Uhr
Hallo zusammen,
dank erst mal für eure Antworten.
@rainerw: Wir sind Gehaltsempfänger, für die Lohnabrechnung wird die Zeiterfassung nicht benötigt, da wir Festgehälter haben. Wir müssen z.B. die Zeitern für bestimmte Projekte elektronisch nachweisen, da es sich hier um Staatsaufträge handelt. Dort müssen wir nachweisen, dass die kalkulierten Stunden im Angebot dann auch tatsächlich benötigt worden sind. Darum jetzt diese Kontierung der Zeiten auf Projekte.
Nur mal zur zusätzlichen Erläuterung.
Gruß betriebsamkeit
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