Erstellt am 07.05.2012 um 17:10 Uhr von streikbrecher
Das ist ein Fall der MB gem. § 87. Also Erzwingbar notfalls per Einigungsstelle.
Ihr könnt dem AG auch Druck machen in dem ihr genau auf die Ainhaltung des ArbZG achtet/ hinwirkt und bei Mehrarbeit mal Nein sagt.
Lest auch mal diese BAG Entscheidung:
http://www.arbeitszeitberatung.de/06_publikationen/pdf/info-box/BAG_Beschluss_vom%206-5-2003.pdf