Einführung der elektronischen Zeiterfassung
Hallo
In unserem Betrieb soll eine elektronische Zeiterfassung eingeführt werden. Erfasst sollen folgende Zeiten: Kommen, Gehen, gehen Pause, und kommen Pause. Von der GL ist eine 15 minütige Taktung geplant. Nun meine Frage: ist es zulässig wenn die Pause 30 Min. beträgt und nach 31 Min erst wieder eingestempelt wird dann 45 Min. Pause berechnet werden? Kann man auf eine Minutengenaue Abrechnung bestehen?
Community-Antworten (7)
01.11.2006 um 17:35 Uhr
Klar, kann man. Zunächst einmal ist die Einführung von Zeiterfassungssystemen mitbestimmungspflichtig (vom ersten Tag der Planung durch die GF). Deswegen empfehle ich Dir den Abschluss einer BV in der solche Angelegenheiten zweifelsfrei geregelt werden.
01.11.2006 um 17:36 Uhr
der BR hat doch ein MBR nach § 87 BetrVG. da habt ihr doch einen prima ansetzungspunkt um für die kollegen etwas zu erreichen...
01.11.2006 um 18:16 Uhr
Hallo
Ich hätte da noch eine Frage. Die Geschäftsführung will die Zeiterfassung einen Monat testen, ist der Test ohne Zustimmung des BR erlaubt? Wir sind ein junges, unerfahrenes Gremium und sind meiner Meinung dabei übergangen worden.
Gruß Robbi
01.11.2006 um 18:29 Uhr
auch der test im echtbetrieb löst schon das MBR des BR aus
01.11.2006 um 19:08 Uhr
Kann oder soll der BR die MA anhalten die ungenehmigte Testphase zu Boykotieren.
01.11.2006 um 19:23 Uhr
Robbi, schon mal das ganze Spiel zu Ende gedacht? Abgleich Vorteile/Nachteile... Arbeitszeit/Pausenzeit...
Danach solltest Du den "Boykott-Aufruf" noch einmal überdenken...
02.11.2006 um 07:47 Uhr
Was das rechtliche angeht, kann ich dir leider nicht besonders weiterhelfen, aber was die 15-Min-Taktung angeht habe ich ein Beispiel.
In meinem Lehrbetrieb war die Taktung und Zeitabrechnung auch auf 15 Minutens Allerdings hatten wir da auch ein bischen Toleranzen mit drin. Wer um z.B. 7:03 Uhr gestempelt hat, dem wurde die Arbeitszeit noch ab 7:00 Uhr gerechnet. Wer um 7:04 gestempelt hat, dem wurde halt erst ab 7:15 die Zeit gerechnet. Wir hatten also immer ein Fenster von 3 Minuten. Leider gab es immer wieder die das gerade zu Pausenbeginn bzw. Feierabend ausgenutzt haben und absichtlich erst um X:04 gestempelt haben, da die Arbeitszeit halt dann ja bis X:15 Uhr gezählt hat. Die aber widerrum sind dann bei der allmonatlichen Kontrolle der Stempelzeien schon aufgefallen, und wurden entsprechend an-/abgemahnt. Evtl. ist es ja bei eurem Zeiterfassungssystem auch möglich eine solche Toleranzzeit mit einzuprogrammieren? Wenn ja, evtl. mal mit dem Chef etwas in der Richtung ausmachen.
Bei meinem jetzigen AG haben wir die Minutengenaue Abrechnung und fahren damit eigentlich auch ganz gut.
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