Erstellt am 15.05.2008 um 16:26 Uhr von khel
Hallo Stephan,
warum nicht? Es ist alles eine Verhandlungssache. Mir ist zumindest keine Regelung bekannt, die dagegen spricht.
Und egal was nachher rauskommt: das AGG trifft hier sowas von überhaupt nicht zu, das glaubt man nicht ;-)
Gruß
khel
Erstellt am 15.05.2008 um 18:43 Uhr von w-j-l
khel,
das hängt ja wohl eher vom AG-Willen ab.
Was der AG da einführt, und für wen, das ist weitgehend seine Sache. Das "wie" ist dann mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 16.05.2008 um 04:57 Uhr von jotim
Sinnvoll ist es die Gründe des AG zu hinterfragen, warum er für manche Bereiche die Zeiterfassung NICHT will.
Ich würde generell zu einer einheitlichen Erfassung raten - allein schon um Umgehung zu verhindern. Es ist auch für den Arbeitgeber hilfreich, wenn er Anwesenheitszeiten in Zusammenhang mit Arbeitsschutz (Ruhezeiten usw.!) nachweisen kann - ja eigentlich MUSS.
Was evtl. unterschiedlich zu regeln wäre, könnten Ausgleichszeiträume für bestimmte Tätigkeitsfelder sein. Wichtig ist auch die Regelung von Datenzugriff, und -verwendung!!!
Erstellt am 17.05.2008 um 21:38 Uhr von Der Beisser
Hallo zusammen,
es gibt eine Menge BAG-Urteile!
ich habe leider das letzte Urteil des BAG nicht zur Hand, wo genau dieses Beurteilt wurde.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine Zeiterfassung zu installieren( für alle Mitarbeiter ohne Ausnahme), es bleibt ihm überlassen wie er dass macht. Ausgenommen AT- Angestellte und Geschäftsführer siehe BetrVG.
Aber erfassen MUSS er, ob über Excel oder Elektronisch durch selbst Aufschreibung oder wie auch immer, ER MUSS.