Hallo,

ist es rechtens, wenn ein Zeiterfassungssystem für nur Teile des Betriebs eingeführt werden?
Als BR stehen wir der Zeiterfassung an sich eher positiv gegenüber; allerdings sollte es dann auch für den gesamten Betrieb gelten. Mir ist klar, dass eine solche Einführung sowieso mitbestimmungspflichtig ist; aber gibt es auch eine rechtliche Grundlage, dass es dann für alle gelten muss? Das AGG trifft hier ja nicht wirklich zu, oder?

Vielen Dank
Stephan