Einführung einer Zeiterfassung für nur Teile des Betriebs
Hallo,
ist es rechtens, wenn ein Zeiterfassungssystem für nur Teile des Betriebs eingeführt werden? Als BR stehen wir der Zeiterfassung an sich eher positiv gegenüber; allerdings sollte es dann auch für den gesamten Betrieb gelten. Mir ist klar, dass eine solche Einführung sowieso mitbestimmungspflichtig ist; aber gibt es auch eine rechtliche Grundlage, dass es dann für alle gelten muss? Das AGG trifft hier ja nicht wirklich zu, oder?
Vielen Dank Stephan
Community-Antworten (4)
15.05.2008 um 18:26 Uhr
Hallo Stephan,
warum nicht? Es ist alles eine Verhandlungssache. Mir ist zumindest keine Regelung bekannt, die dagegen spricht.
Und egal was nachher rauskommt: das AGG trifft hier sowas von überhaupt nicht zu, das glaubt man nicht ;-)
Gruß khel
15.05.2008 um 20:43 Uhr
khel, das hängt ja wohl eher vom AG-Willen ab.
Was der AG da einführt, und für wen, das ist weitgehend seine Sache. Das "wie" ist dann mitbestimmungspflichtig.
16.05.2008 um 06:57 Uhr
Sinnvoll ist es die Gründe des AG zu hinterfragen, warum er für manche Bereiche die Zeiterfassung NICHT will. Ich würde generell zu einer einheitlichen Erfassung raten - allein schon um Umgehung zu verhindern. Es ist auch für den Arbeitgeber hilfreich, wenn er Anwesenheitszeiten in Zusammenhang mit Arbeitsschutz (Ruhezeiten usw.!) nachweisen kann - ja eigentlich MUSS. Was evtl. unterschiedlich zu regeln wäre, könnten Ausgleichszeiträume für bestimmte Tätigkeitsfelder sein. Wichtig ist auch die Regelung von Datenzugriff, und -verwendung!!!
17.05.2008 um 23:38 Uhr
Hallo zusammen,
es gibt eine Menge BAG-Urteile!
ich habe leider das letzte Urteil des BAG nicht zur Hand, wo genau dieses Beurteilt wurde.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine Zeiterfassung zu installieren( für alle Mitarbeiter ohne Ausnahme), es bleibt ihm überlassen wie er dass macht. Ausgenommen AT- Angestellte und Geschäftsführer siehe BetrVG.
Aber erfassen MUSS er, ob über Excel oder Elektronisch durch selbst Aufschreibung oder wie auch immer, ER MUSS.
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