Darf AG Kaffee trinken im Büro untersagen?

Folgende Situation:
In einem Betrieb gibt es eine Kantine, ein Bürogebäude und eine Lagerhalle.
Durch eine BV werden Raucherpausen geregelt, nicht aber Kaffee- oder Trinkpausen.
Dies ist ebenso nicht durch den TV geregelt.

An einer weißen Wand findet der AG insgesamt 5 kleine Flecken, die evtl. auf Kaffeespritzer hindeuten, könnte aber auch ein dunkles Kaltgetränk (z.B. Cola) sein.

Der AG schreibt sofort eine Anweisung an alle Mitarbeiter, dass ab sofort (wg. diesen 5 kleinen Spritzern) das Trinken von Heißgetränken am Arbeitsplatz untersagt wird.


Original-Zitat:

"....Aufgrund dessen sehen wir uns gezwungen, den Verzehr von Heißgetränken ausschließlich nur noch in der Kantine zuzulassen und auch das Mitbringen der Getränke in die Büros wie auch in den Raucherbereich strikt zu untersagen.

Die Zuwiderhandlung wird disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir bedauern, dass die Anordnung ebenfalls diejenigen trifft, die sich diesbezüglich immer einwandfrei verhalten haben....."

Wir haben eine Küche, in der Wasserspende und Kaffeeautomaten aufgestellt sind.
Bisher gab es keinen ähnlichen Zwischenfall.

Darf der AG das einfach so anordnen? Greift hier nicht der 87,1 BetrVG?
Ist ein Kaffee oder ein Tee nicht ein Grundnahrungsmittel wie z.B. Wasser?