Betriebsvereinbarungen
Wir haben folgendes Problem in unseren 4 Betrieben gibt es ein Gleitztzeitkonto von 50 Std .Es wurde ja hrelang nicht gebraucht. Jetzt wird angeordnet Überstunden zu machen . Bei der Abstimmung vor drei Jahren (wurde jetzt erst von Nachrückern gemerkt ) waren anstatt 9 Mitglieder nur 8 anwesend und es gab vier Ja Stimmen ,2 Enthaltungen und 2 Nein Stimmen.Also abgelehnt ,der Vorsitzende hat aber die BV vor drei Jahren Unterzeichnet.Er Unterzeichnete Zeitgleich für alle 4 Betriebe eine BV (die es vorher wohl nur für ein Betrieb gab ) ,für alle drei anderen Betriebe ohne das der Betriebsrat Informiert wurde diese BV . In dieser BV steht das die wöchentlichen Stunden ,je nach Auftragslage von 30-40 Stunden variieren können (anstatt 37 Std).Darauf beruft sich der Arbeitgeber und ordnet Mitarbeitern Überstunden an ,ohne Rücksprache mit dem Betriebsrat. Was haltet ihr davon ?
Community-Antworten (16)
18.02.2010 um 07:48 Uhr
@bottropi
BV können auch gekündigt werden.................
mfg
18.02.2010 um 07:52 Uhr
Hallo, daß der BR nicht bis 9 zählen kann ist wohl nicht dem AG anzulasten. Daß der BR nicht miteinander kommuniziert auch nicht. für alle vier Betriebe unterzeichnet? Haben diese Betriebe keinen eigenen BR? Daß der AG jetzt sich auf die BV beruft ist meiner Meinung nach rechtens.
18.02.2010 um 07:56 Uhr
@mainpower. auch wenn der Vorsitzende ohne Kenntnisnahme des Betriebsrats weitere Vereinbarungen unterzeichnet?
18.02.2010 um 08:02 Uhr
@bottropi, kann da der AG was dafür? Er sollt sich ja darauf verlassen können daß der BR seine Arbeit korrekt macht!
18.02.2010 um 08:07 Uhr
@mainpower Also kann ein Vorsiztzender ,quasi Unterzeichnen was er will und alle leiden evtl.darunter ??.Der BR muss sich ja auch auf ihn verlassen können oder ?
18.02.2010 um 08:31 Uhr
@bottroppi, er darf natürlich nicht Unterschreiben was er will. Das sollte schon im Gremium abgesprochen sein was Unterschrieben wird und was nicht. Redet Ihr nicht Miteinander?? Macht Ihr keine BR Sitzung? Wenn er trotzdem Unterschreibt dann leiden evtl. alle darunter. Man kann einen BRV auch absetzen! Spätesten nach der Wahl habt Ihr es doch in der Hand ob er noch Vorsitzender ist.
18.02.2010 um 10:34 Uhr
Hallo, diese BV dürfte keine Gültigkeit haben/ entwickelt haben.# denn....
DKK Rn 17 § 26 Er hat lediglich die vom BR in Ausübung seiner Pflichten und Befugnisse gefassten Beschlüsse auszuführen. Nur insoweit kann er bindende Erklärungen abgeben (Fitting, Rn. 23; GK-Raab, a. a. O.; HWK-Reichold, Rn. 9 spricht für diese Fälle von schwebend unwirksamen Erklärungen; HSWGN-Glock, Rn. 40; Richardi-Thüsing, Rn. 34; Linsenmaier, FS Wißmann, 378 [380]). Er kann nicht anstelle des BR die diesem im Gesetz zugewiesenen Befugnisse, Pflichten und Zuständigkeiten ausüben. Diese sind vielmehr ausschließlich vom Gremium selbst bzw. unter bestimmten Voraussetzungen von einem BR-Ausschuss (§§ 27 und 28) wahrzunehmen.
Fazit: Auch der BRV ist kein "Gott" nur das Sprachrohr des BV und dessen Vertreter nach außen im Rahmen der gefassten gültigen Beschlüssen.
Der BR kann auch nur im Rahmen des geltenden TV/ ArbV Arbeitszeiten verändern. Er kann Gleitzeitregelung vereinbaren und Mehrarbeit zustimmen, welche der AG dann aber nur im Rahmen seines Direktionsrechtes anordnen kann. Hier kommt es dann aber darauf an, ob der TV/ ArbV Mehrarbeit vorsieht. Steht solches nicht im TV/ArbV kann der AG auch im Rahmen des Direktionsrechtes nichts machen.
18.02.2010 um 11:16 Uhr
@erwin Vielen Dank Wir haben laut Arbeitsvertrag 35 Std Woche sind nicht im Arbeitgeberverband und nicht Tarifgebunden.Überstunden werden laut Vertrag mit 25 Prozent abgegolten. Mich hatder betroffene Mitarbeiter gefragt ob die BV wirksam ist .Was soll ich ihn jetzt mitteilen ????
18.02.2010 um 11:58 Uhr
Dass die BV wahrscheinlich gültig ist.
Als BR habt ihr jetzt allerdings Hausaufgaben: BRV absetzen, neuen wählen, BV kündigen, neue BV verhandeln.
18.02.2010 um 13:01 Uhr
Petrus, mit wahrscheinlich ist denm Fragenden wohl nicht geholfen. Fest steht das der Entwurf zur BV seinerzeit keine Mehrheit in der Beschlussfassung fand und somit rechtswiderig unterschrieben wurde. Alles ander ist hier uninntressant.
18.02.2010 um 14:02 Uhr
@rainer: Sie wurde aber eben unterschrieben und gilt damit. "Hätte nicht dürfen" zählt hier nicht. Außer, der ArbGeb wußte, dass der BRV rechtswidrig unterschrieben hat. Oder aber jemand klagt und der Arbeitsrichter gibt ihm Recht.
18.02.2010 um 15:04 Uhr
Petrus
Du solltest ggf. einmal mit Deinem "Chef" Gott sprechen. Doch der würde auch sagen, lese im BetrVG § 26, (DKK Rn 17 § 26 , siehe in meiner vorrigen Antwort).
Demnach hat auch der AG Pech gehabt, dass er eine BV welche nie Rechtskraft erworben hat angewndet hat.
Es bedarf also auch keines Arbeitsrichter. Der würde auch nur bestätigen, dass deise BV NIE Rechtskraft erworben hat.
Denn der BRV ist im Gegensatz zu deinem "Chef" Gott eben nicht allmächtig. Er ist nur einer von vielen mit besonderen Aufgaben. Aber Aufgaben auf / nach Auftrag.
18.02.2010 um 15:06 Uhr
mainpower
siehe Antwort für Peterus.
Fazit = BV NICHT gültig.
18.02.2010 um 15:13 Uhr
Wenn eine BV von beiden Parteien unterzeichnet ist, dann ist sie doch wohl gültig, solange niemand dies erfolgreich angefochten hat. Wie sieht denn das Protokoll der damaligen Sitzung aus? Wurde da tatsächlich festgehalten, dass die BV abgelehnt wurde?
Und wenn ja, hat niemand von den übrigen BR's in der ganzen Zeit gemerkt, dass eine BV angewandt wird, der man gar nicht zugestimmt hat?
Oder waren alle nur fälschlicherweise der Ansicht, dass der Antrag mit 4:2 angenommen ist?
18.02.2010 um 15:24 Uhr
peters
auch für dich, es gibt nur ein BetrVG.
Das da anere BRM auch geschlafen haben ist klar
Wurde da tatsächlich festgehalten, dass die BV abgelehnt wurde? Musste nicht sein, da sie per Gesetz (BetrVG) abgelehnt ist bei einem solchen Abstimmungsergebnis. Wäre aber klarer gewesen und hätte ggf. auch dazu geführt, dass der BRV sie nicht unterschrieben hätte. Denn ich glaube nicht, dass hier der BRV bewusst gesetzwidrieg gehandelt hat.
Es ist vielmehr ein leider verbreitetes Problem, dass BR das Thema "Abstimmung und Wertung der Stimmenthaltungen" nicht genung kennen.
Da besteht Schulungsbedarf, offen bar auch bei einigen Koll. hier. Aber hier sind sie ja an der Quelle, denn WAF bietet ja entsprechende Schulungen an.
PS: Hier besteht halt ggf. immer auch ein gewisses Risikpo für AG, wenn Beschlüsse weil sie rechtswidrieg gefasst oder umgesetzt werden NICHTIG sind.
19.02.2010 um 11:03 Uhr
@erwin: Der Begriff "schwebend unwirksam" sagt Dir was? Scheinbar nicht, denn das ist was anderes als nichtig... Aber wenn Du in einer für mich ziemlich arroganten Art rüberbringst, dass es bei manchem hier Schulungsbedarf gibt, solltest Du dich auch selbst dran halten!
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