Einige Mitarbeiter werden ohne Deutschkenntnisse in unserer Firma eingestellt. Die Personalabteilung versichert diesen MA, dass sie ohne deutsche Sprachkenntnisse bei uns arbeiten können. Das ist insofern richtig, als alle Arbeitsanweisungen in Englisch vorliegen und E-Mails in unserem internationalen Unternehmen meistens in Englisch abgefasst werden. Es gibt in unserem Unternehmen aber auch einen Teil an Mitarbeitern die kein oder nur wenig Englisch sprechen.

Wo geht aus dem BetrVG hervor(außer §80.7) , dass Betriebsversammlungen bei Vorliegen solcher Bedingungen zwingend gedolmetscht werden müssen?

Wo geht hervor, dass Mitteilungen des Betriebsrates (z.B. Einladung zu Betriebsversammlungen) bei Vorliegen solcher Bedingungen zweisprachig abgefasst sein müssen/sollten?