Muss Betriebsversammlung in Englisch gedolmetscht werden?
Einige Mitarbeiter werden ohne Deutschkenntnisse in unserer Firma eingestellt. Die Personalabteilung versichert diesen MA, dass sie ohne deutsche Sprachkenntnisse bei uns arbeiten können. Das ist insofern richtig, als alle Arbeitsanweisungen in Englisch vorliegen und E-Mails in unserem internationalen Unternehmen meistens in Englisch abgefasst werden. Es gibt in unserem Unternehmen aber auch einen Teil an Mitarbeitern die kein oder nur wenig Englisch sprechen.
Wo geht aus dem BetrVG hervor(außer §80.7) , dass Betriebsversammlungen bei Vorliegen solcher Bedingungen zwingend gedolmetscht werden müssen?
Wo geht hervor, dass Mitteilungen des Betriebsrates (z.B. Einladung zu Betriebsversammlungen) bei Vorliegen solcher Bedingungen zweisprachig abgefasst sein müssen/sollten?
Community-Antworten (2)
18.02.2013 um 21:25 Uhr
@ Trendomo
Google mal: ArbG Stuttgart, Urteil v. 27.2.1986, 17 Ca 317/85; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 30.1.1981, 16 TaBV 21/80;
19.02.2013 um 10:53 Uhr
Wo geht hervor....< In Deutschland ist die Betriebssprache deutsch. Wenn eine andere Sprache gesprochen werden soll - was ich für unsinnig halte - wäre dies eine Frage der Ordnung im Betrieb (§ 87 BetrVG).
Ich finde es schon befremdlich, dass man von südosteuropäischen Fremdarbeitnehmern ganz amtlich einen Sprachtest verlangt und bei der Beschäftigung von AN mit englischer Muttersprache plötzlich erwartet, dass alle AN ihre eigene Muttersprache an den Nagel hängen sollen.
Wenn der Betrieb den AN verspricht, dass sie der deutschen Sprache nicht mächtig zu sein brauchen, muss der AG auch dafür sorgen, dass ggf. Dolmetscher zur Verfügung stehen.
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