Stellenbeschreibungen etc. in Englisch?
Wir sind, als deutsche GmbH, eine 100%ige Tochter einer US-Aktiengesellschaft und haben deutsche Arbeitsverträge. Die US-Mutter bietet den AN ausschließlich engl.-sprachige Stellenbeschreibungen, sowie Verhaltenscodi (Policies) und Arbeitsanweisungen (SOP's) an, verpflichtet die AN aber gleichzeitig, per Unterschrift zu bestätigen, dass der Inhalt verstanden sei.
Frage: -Ist der AG verpflichtet, die Unterlagen in Deutsch zur Verfügung zu stellen? -Kann der BR darauf bestehen, Übersetzungen anzubieten? -Kann der AN darauf bestehen, ihm eine deutsche Fassung vorzulegen? -Hat eine fremdsprachige Unterlage in diesem Zusammenhang Rechtsgültigkeit? -Kann der AG einseitig festsetzen, dass Englisch die Firmensprache Ist (§87?)
Community-Antworten (2)
13.12.2011 um 12:12 Uhr
@Nobbi Solltest Du BR sein, dann würde ich hinsichtlich § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sofort aktiv werden und entsprechend die betrieblichen Sprachregelung zum Inhalt einer BV machen. Alles weitere ergibt sich dann mit der Hilfe des LAG Köln-Urteil vom 09.03.2009 – 5 TaBV 114/08
13.12.2011 um 18:26 Uhr
Zur Unterstützung des BR's kann man natürlich (am Besten als betroffenes BR-Mitglied und AN) auch die Unterschrift verweigern mit dem Satz "unverständlicher Inhalt".
Wenn SOP's auf einer ISO/EN-zertifizierung basieren, lohnt hinsichtlich der Verständlichkeit von Arbeitsanweisungen das Studium der zu Grunde liegenden Normen.
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