Die US-Mutter bietet den AN ausschließlich engl.-sprachige Stellenbeschreibungen, sowie Verhaltenscodi (Policies) und Arbeitsanweisungen (SOP's) an, verpflichtet die AN aber gleichzeitig, per Unterschrift zu bestätigen, dass der Inhalt verstanden sei.
Frage:
-Ist der AG verpflichtet, die Unterlagen in Deutsch zur Verfügung zu stellen?
-Kann der BR darauf bestehen, Übersetzungen anzubieten?
-Kann der AN darauf bestehen, ihm eine deutsche Fassung vorzulegen?
-Hat eine fremdsprachige Unterlage in diesem Zusammenhang Rechtsgültigkeit?
-Kann der AG einseitig festsetzen, dass Englisch die Firmensprache Ist (§87?)
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten