Hallo!

In der Vergangenheit und aktuell haben wir wieder gehäuft das Problem, dass ein Arbeitnehmer, dessen Kind im Laufe des Tages von KITA oder Schule abgeholt werden musste noch beispielsweise bis mittags gearbeitet hat. Dieser Arbeitnehmer hat sich für den laufenden Tag eine Bescheinigung für die Freistellung wegen Erkrankung des Kindes ausstellen lassen und erhält somit ja eine Ersatzleistung durch die KK.
Er fordert nun die an dem Tag geleistete Arbeitszeit in Form von Gutschrift von Überstunden ein.

Mein Rechtsverständnis sagt mir eindeutig, dass dies keine Überstunden sind, da ja keine Mehrarbeit geleistet wurde und so ja eine "Doppelbezahlung" erfolgen würde. Allerdings fehlen mir gesetzliche Grundlagen hierfür. Er argumentiert seine Forderung so, dass andernfalls ja die geleisteten Stunden für die Firma umsonst gewesen sind. Könnt ihr helfen?

LG