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Überstunden statt Krank im Saison KUG

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Ottokar
Jan 2018 bearbeitet

Wenn jemand vor oder im Saison Kug krank wird, darf dann der AG in der Zeit das Krank's die vorhandenen Überstunden einfach so verrechnen mit der Begündung er hat es ja nur gut mit dem Betreffenden gemeint, weil die Überstunden ja voll bezahlt werden. Entsprechend 100% Lohn. Klar ist die Höhe des Lohnes bei krank vor und während des Bezuges KUG nur betreffs der Überstunden fürs Krank im Bezug Saison KUG finde ich nichts. Nur eine Meinung, die besagt, dass wenn du während der Abgeltung der Überstunden krank wirst keinen Anspruch auf KUG hast, wenn es in der Freizeit, also während des Absetzens der Überstunden, geschehen ist. Sozusagen die Überstunden dann weiter bezahlt werden. Erst wenn Diese aufgebraucht sind und das Krank weiter besteht gibt es dann Saison KUG. Wie ist eure Meinung und wo finde ich eine K L A R E Aussage.

2.00002

Community-Antworten (2)

B
Betriebsrätin

09.12.2011 um 14:23 Uhr

Urteil Bundesarbeitsgericht vom 26.09.2001 - 5 AZR 699/00 weißt ausdrücklich auf § 3 Nr. 1.43 BRTV hin,

wonach ein Arbeitgeber berechtigt ist, während des witterungsbedingtem Arbeitsausfalls auf dem Ausgleichskonto gutgeschriebenen lohn für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit auszuzahlen!

Allerdings muss dabei sichergestellt sein, dass die anderen Mitarbeiter auf z.B. der gleichen Baustelle ebenfalls aus witterungsbedingten Gründen nicht arbeiten konnten.

O
Ottokar

09.12.2011 um 17:07 Uhr

Bestens Dank für den Hinweis!

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