Krank / Kind krank und gearbeitet - sind das Überstunden
Hallo zusammen, wir öfter die Situation, das Kolleginnen trotz AU oder Kindkrank noch von zu Hause 1 -oder 2 Stunden arbeiten. Nun stellt sich de Frage wie werden die Stunden notiert - für die Au bzw. Kind krank wird ja schon die eigentlich vorgesehene AZ notiert, sind dann dann Überstunden oder ist das mit der AU / Kind krank schon abgegolten ? Danke Euch im Voraus !
Community-Antworten (7)
18.01.2024 um 12:04 Uhr
Wer trotz AU arbeitet ist schlichtweg dumm bzw. sollte aufpassen, das es ihm / ihr nicht irgendwann um die Ohren fliegt. Denn AU bedeutet ja "arbeitsunfähig". Wer sich dann an den PC setzt und arbeitet, scheint ja doch gar nicht so arbeitsunfähig zu sein.
Und Nein, man bekommt für sowas auch keine Überstunden.
18.01.2024 um 12:10 Uhr
Blödsinn, eine "AU" ist lediglich eine Prognose des Arztes. Trifft die Prognose nicht zu und der MA ist innerhalb der AU wieder in der Lage zu arbeiten, dann bitteschön. Diese MA sind weder dumm noch sonst was! Auch gibt es rechtlich keine Probleme, warum auch.
18.01.2024 um 12:10 Uhr
Na ja generell sehe ich das ähnlich, aber z.B. bei kindkrank kann es ja durchaus sein das das Kind schläft, die Oma nachmittags kommt oder es sich selbst beschäftigt...da ist die Versuchung vielleicht groß vom Homeoffice aus doch noch die " ein Mail" den einen "Bericht" auf dem vielleicht das Team , die Kollegen dringend warten fertig zu stellen.
18.01.2024 um 12:38 Uhr
Wenn du während der AU arbeitest (was natürlich erlaubt ist), und du möchtest die Stunden gutgeschrieben haben, dann "fliegt" die AU raus. Das heißt, du bekommst dann nicht 8 Stunden (bei Vollzeit und AU) gutgeschrieben, sondern eben nur beispielsweise die zwei Stunden, die du gearbeitet hast. Somit machst du ggf. Minusstunden.
18.01.2024 um 12:45 Uhr
Das kommt darauf an...
Der Arzt bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit, basierend auf die ihm vorliegende Kentnisse der ausgeübte Tätigkeit. Dabei handelt es sich um eine Prognose "voraussichtlich bis..." steht in der Bescheinigung. So besteht dann auch keine Pflicht ins Bett zu liegen, auch wenn man wieder gehen kann, nur weil man eine AU hat, stärker noch, man kann sogar vor Ablauf des vom Arzt prognostizierten Datums die Arbeit wieder aufnehmen (Troll ich höre dich poltern: Ob das Schlau ist steht nicht zur Debatte!). Aus der Tatsache das man von Zuhaus aus doch ein oder zwei Stunden arbeitet könnte aber der AG ableiten, dass keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Das wäre ein denkbares Argument um die AU zu erschüttern und somit die Lohnfortzahlung zu gefährden. Schließlich gibt es nur Lfz bei AU, ist dieser nachweislich der geleistete Arbeit nicht gegeben, gibt es keine Lfz... Es ist also dringend davon abzuraten während einer AU von zuhause aus zu arbeiten. Kritisch ist es dann, wenn man als freigestelltes BR-Mitglied (§38 BetrVG) seine BR-Tätigkeit während einer Erkrankung nachgeht. Das BAG hat dazu klar Stellung bezogen. Beschlüsse etc die unter Mitwirkung von voll freigestellten BR-Mitglieder während deren AU erfolgen sind in der Regel unwirksam...
Bei der Kinder-AU liegt die Lage etwas anders. Da wird nicht die eigene AU bescheinigt, sondern eigentlich die aufgrund einer Erkrankung eines Kindes erforderlichen Betreuung/Pflege, welche an der Arbeit am Arbeitsplatz hindert. Deswegen dass es hier auch keine Lfz gibt, sondern Krankengeld, gezahlt von der Krankenversicherung als Lohnersatzleistung. Hier kann man argumentieren, dass die im Rahmen der mobiler Arbeit von zuhause aus geleistete Arbeit den AU nicht erschüttert. Das Kind ist nicht weniger krank, wenn es gerade mal schläft und man seine Post erledigt.
In beide Fälle entstehen jedoch keine Überstunden. Im ersten Fall dürfte das jetzt klar sein, im zweiten Fall hängt das mit der erfolgte Lohnersatzleistung (Krankengeld) zusammen. Entweder ich bekomme für ein Stunde eine LEL oder ich bekomme mein Gehalt, beides gleichzeitig geht nicht. Würde die Versicherung feststellen, dass trotz LEL (KG) das Gehalt weiter gezahlt wird, könnte es die Berechtigung der LEL in Frage stellen.
Außerdem, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, wer zuhause ein krankes Kind betreut sollte froh sein, wenn das Kind mal schläft und man fünf minuten für sich hat. Ganz ehrlich, geht die Firma Pleite wenn ich meine eMails nicht abrufe während einer AU, dann hat die Firma ganz andere Probleme, denn normale Arbeitnehmer sind echt nicht unersetzbar.
18.01.2024 um 13:02 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten bes auch an die ausführlichen Ausführungnen von dir Olaf. Wie gesagt generell sage ich auch immer wer krank ist sollte nicht arbeiten, und bei einem kranken Kind sollte man dies auch nicht tun sondern - wie Olaf schon ausführte - sich freuen und ausruhen, so sieht es auch unser AG.. In der Regel geschieht das ja auch nur in Ausnahmen, weil man weiß das die Kollegen auf die Info, die Mail, etc dringend angewiesen sind. In den Fall weißt unser AG immer daraufhin , dass das eigentlich nicht erwünscht ist aber mehr auch nicht...
18.01.2024 um 13:03 Uhr
"Da wird nicht die eigene AU bescheinigt, sondern eigentlich die aufgrund einer Erkrankung eines Kindes erforderlichen Betreuung/Pflege, welche an der Arbeit am Arbeitsplatz hindert. Deswegen dass es hier auch keine Lfz gibt, sondern Krankengeld, gezahlt von der Krankenversicherung als Lohnersatzleistung. Hier kann man argumentieren, dass die im Rahmen der mobiler Arbeit von zuhause aus geleistete Arbeit den AU nicht erschüttert. Das Kind ist nicht weniger krank, wenn es gerade mal schläft und man seine Post erledigt."
Und die KK würde die z.B. 2 Stunden dann auch nicht bezahlen wollen / müssen. Es läge hier mMn also ein Regelverstoß vor.
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