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Überstunden bei Mindestverdienstgrenze und teilweiser Erwerbsminderung

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Wuppertaler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer kann mir Rat geben. Eine Angestellte (30 Std. wegen Mindestverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung) soll und möchte von Freitag - Sonntag an einer Sitzung teilnehmen. Kann ich das als BR dulden bzw. genehmigen? Ich meine nein, da sie nur 30 Std. die Woche arbeiten darf.

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Community-Antworten (5)

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Werner

12.10.2009 um 14:08 Uhr

Moin Wuppertaler, ich sehe da eigentlich kein Problem. Grundsätzlich soll die Betriebsratstätigkeit in der Arbeitszeit erfolgen. Muss sie begründet außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden, z.B. in Mehrschichtbetrieben, so ist dem Betriebsratsmitglied vor Ablauf eines Monats unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts entsprechende Freizeit zu gewähren. In erster Linie hat das Betriebsratsmitglied für betriebsbedingt in der Freizeit geleistete Betriebsratstätigkeit Anspruch auf Arbeitsbefreiung. Der Zeitausgleich erfolgt im Verhältnis 1:1, also ohne Mehrarbeitszuschläge.

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monalisa

12.10.2009 um 14:31 Uhr

@Werner, mir stellt sich mal zuerst die Frage, ob Kollege 'Wuppertaler' von einer Betriebsratssitzung spricht - was ich mal eher anzweifle!

@Wuppertaler?

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Werner

12.10.2009 um 15:25 Uhr

Oh man, bin ich jetzt einfach mal so von BR-Sitzung ausgegangen

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Wuppertaler

12.10.2009 um 15:47 Uhr

Nein, keine BR-Sitzung, sondern eine Vorstandssitzung im anderen Ort und dafür für 3 Tage!

P
PTNetty

12.10.2009 um 18:01 Uhr

@Wuppertaler

Heißt das jetzt du sollst die Überstunden als BR genehmigen? Was heißt sie möchte daran teilnehmen? Hat der AG den Antrag gestellt sie hinzuzuziehen?

Gruß PT Netty

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