Überstunden bei Mindestverdienstgrenze und teilweiser Erwerbsminderung
Hallo, wer kann mir Rat geben. Eine Angestellte (30 Std. wegen Mindestverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung) soll und möchte von Freitag - Sonntag an einer Sitzung teilnehmen. Kann ich das als BR dulden bzw. genehmigen? Ich meine nein, da sie nur 30 Std. die Woche arbeiten darf.
Community-Antworten (5)
12.10.2009 um 14:08 Uhr
Moin Wuppertaler, ich sehe da eigentlich kein Problem. Grundsätzlich soll die Betriebsratstätigkeit in der Arbeitszeit erfolgen. Muss sie begründet außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden, z.B. in Mehrschichtbetrieben, so ist dem Betriebsratsmitglied vor Ablauf eines Monats unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts entsprechende Freizeit zu gewähren. In erster Linie hat das Betriebsratsmitglied für betriebsbedingt in der Freizeit geleistete Betriebsratstätigkeit Anspruch auf Arbeitsbefreiung. Der Zeitausgleich erfolgt im Verhältnis 1:1, also ohne Mehrarbeitszuschläge.
12.10.2009 um 14:31 Uhr
@Werner, mir stellt sich mal zuerst die Frage, ob Kollege 'Wuppertaler' von einer Betriebsratssitzung spricht - was ich mal eher anzweifle!
@Wuppertaler?
12.10.2009 um 15:25 Uhr
Oh man, bin ich jetzt einfach mal so von BR-Sitzung ausgegangen
12.10.2009 um 15:47 Uhr
Nein, keine BR-Sitzung, sondern eine Vorstandssitzung im anderen Ort und dafür für 3 Tage!
12.10.2009 um 18:01 Uhr
@Wuppertaler
Heißt das jetzt du sollst die Überstunden als BR genehmigen? Was heißt sie möchte daran teilnehmen? Hat der AG den Antrag gestellt sie hinzuzuziehen?
Gruß PT Netty
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