Erstellt am 12.10.2009 um 12:08 Uhr von Werner
Moin Wuppertaler,
ich sehe da eigentlich kein Problem.
Grundsätzlich soll die Betriebsratstätigkeit in der Arbeitszeit erfolgen. Muss sie begründet außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden, z.B. in Mehrschichtbetrieben, so ist dem Betriebsratsmitglied vor Ablauf eines Monats unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts entsprechende Freizeit zu gewähren.
In erster Linie hat das Betriebsratsmitglied für betriebsbedingt in der Freizeit geleistete Betriebsratstätigkeit Anspruch auf Arbeitsbefreiung.
Der Zeitausgleich erfolgt im Verhältnis 1:1, also ohne Mehrarbeitszuschläge.
Erstellt am 12.10.2009 um 12:31 Uhr von MonaLisa
@Werner,
mir stellt sich mal zuerst die Frage, ob Kollege 'Wuppertaler' von einer Betriebsratssitzung spricht - was ich mal eher anzweifle!
@Wuppertaler?
Erstellt am 12.10.2009 um 13:25 Uhr von Werner
Oh man, bin ich jetzt einfach mal so von BR-Sitzung ausgegangen
Erstellt am 12.10.2009 um 13:47 Uhr von Wuppertaler
Nein, keine BR-Sitzung, sondern eine Vorstandssitzung im anderen Ort und dafür für 3 Tage!
Erstellt am 12.10.2009 um 16:01 Uhr von PTNetty
@Wuppertaler
Heißt das jetzt du sollst die Überstunden als BR genehmigen?
Was heißt sie möchte daran teilnehmen?
Hat der AG den Antrag gestellt sie hinzuzuziehen?
Gruß
PT Netty