Muss gleichwertige Stellung nach Elternzeit auch in teilzeit
Hallo,
Ich habe eine Frage und hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin seit 14 Jahren im Betrieb tätig und kümmere mich um die IT seit über 10 Jahren . Da ich vor meiner Schwangerschaft allein in diesem Bereich war hatte ich den Bereich auch allein für mich. Wenn man es genau nimmt habe ich die IT geleitet, aber das Wort Leitung findet sich nicht in meinem Vertrag von 2007. Die stellenbeschreibung umfaßt aber alle Aufgaben sodass daraus die Verantwortung erkennbar ist. Ich war 1 Jahr komplett zuhause und seit Dezember wieder in der Firma tätig. Aktuell aber befinde ich mich noch in Elternzeit bis November 21. Danach möchte ich in teilzeit weitermachen. Meine Vertretung arbeitet aktuell noch vollzeit aber ist ab Juni weg. Wir suchen deshalb einen weiteren IT'ler. Ich musste nun erschrocken in der Beschreibung lesen das er unterstützt wird von vorhandenen Kollegen und direkt der Geschäftsführung unterstellt ist. Der aktuelle Kollege hat mir auch insgeheim verraten das diese Person die Leitung bekommen soll von der IT. Da wir jetzt zu zweit sind macht er offiziell eine Abteilung auch daraus. Ich habe das 10 Jahre zuvor gemacht, gelte jetzt aber nur noch als Assistenz von dem neuen Mitarbeiter aufgrund meiner Teilzeit. Ist das rechtens? Kann er mich wegen meiner Teilzeit einfach nur noch als Assistenz des Neuen "herabstufen"? Ich möchte das jetzt mit ihm besprechen und mich etwas vorbereiten.
Ich hoffe hier ein paar Informationen bekommen zu können, da ich mich leider nicht gut auskenne. :-( vielen Dank!! Leider gehört mein Chef zu den Personen der seine Mitarbeiterinnen mit Bekanntgabe der Schwangerschaft abschreibt, auch wenn man davor zu seinen Besten gehört hat. Das echt sehr deprimierend in der heutigen Zeit, gerade wenn man davor sich die ganzen Jahr so ins Zeug gehängt hat.
Community-Antworten (6)
09.04.2021 um 23:45 Uhr
Ich tue mich ein bißchen schwer mit der Beschreibung:
"Da ich vor meiner Schwangerschaft allein in diesem Bereich war hatte ich den Bereich auch allein für mich. Wenn man es genau nimmt habe ich die IT geleitet, aber das Wort Leitung findet sich nicht in meinem Vertrag von 2007."
darin kann ich keine leitende Funktion erkennen, denn Sie haben ja keine Mitarbeiter zum Leiten gehabt. Denke mal, so eine spezielle Frage gehört zu einem Spezialisten. Also zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
10.04.2021 um 09:13 Uhr
Weitere Mitarbeiter gab es bis dato nicht. Nur mal "Unterstützer" bei großen Projekten oder Vertretung. Ich hatte zwar keine Kollegen unter mit aber war 10 Jahre verantwortlich für die IT und habe auch sämtliche Projekte geleitet und eigenständig gearbeitet. Wenn der neue Mitarbeiter kommt sind wir auch nur zu zweit. Er soll aber ja meine Aufgaben übernehmen und mir dann nur noch Aufgaben zuweisen. Das ist das was ich mich frage, ob er das machen darf, davor war ich ja eigenständig tätig und habe mich um alles gekümmert, Projekte geleitet etc. Somit ist ja die Tätigkeit nicht mehr auf dem Niveau wie zuvor.
10.04.2021 um 10:02 Uhr
Ich bin hier ganz bei Celestro. Geh am besten zu einem Fachanwalt und lass dich beraten. Den neben der fehlenden klaren Funktion könnte die Teilzeit durch aus auch das Problem sein. Den gleichwertige Stelle, kann man auch mit gleicher Stundenanzahl pro Woche verbinden. Du hättest auch drauf bestanden, wenn du nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten möchtest. Deshalb ist es wichtig den Rat eines Fachanwalts zu hören.
10.04.2021 um 11:04 Uhr
Immerhin steht ja sowohl im Elternzeitgesetz als auch im Teilzeit- und Befristungsgesetz etwas davon, dass keine Nachteile entstehen dürfen. Das das häufig nur ein frommer Wunsch ist, wissen wir. Ich würde auch einen Fachanwalt aufsuchen.
10.04.2021 um 15:20 Uhr
"Weitere Mitarbeiter gab es bis dato nicht."
Schon klar. Aber denke das mal weiter ... eine Person geht 3 Jahre in Elternzeit. In dieser Zeit steigt die Firma international auf und dann kommt die Person wieder und sagt: "ich war vorher alleine für die IT verantwortlich, also komme ich jetzt natürlich als Leiter der Abteilung zurück". Wenn die IT mittlerweile aus 15 Personen in einem weltweiten Unternehmen bestünde, würden die angesichts dieser "Erwartung" ziemlich blöd gucken, oder nicht?
Ich denke weiterhin, das hier keine leitende Stelle vorhanden war, sondern die Abteilung einfach nur so klein, das Du Dich alleine um alles gekümmert hast. Wenn das ein Spezialist im Arbeitsrecht anders sieht, würde mich das brennend interessieren. Aber ich kann mir das leider absolut nicht vorstellen.
P.S. was steht denn in der Ausschreibung für die neue Stelle? Also wenn die Beschreibung der Qualifikation einem "Hiwi" entspricht, könnte man da ggf. noch etwas reißen. Wenn da aber jemand hochqualifiziertes mit Führungserfahrung gesucht wird ....
11.04.2021 um 23:47 Uhr
Danke für eure Rückmeldung. Es steht nichts von der Leitung. Nur eben die Aufgaben, dass er unterstützt wird von bereits vorhandenen Kollegen (also mich) und er direkt der Geschäftsführung unterstellt ist. Sollte sich die neue Person gut anstellen, wollen sie ihn behalten und dann eben als Leiter benennen. Mir wurde letztens von seiner Assistenz gesagt das ich eben nicht in Teilzeit mehr für die IT zuständig sein kann , seine persönliche Sicht ( er hasst Teilzeit Kräfte, nehmen nur Platz weg, s. Aussage vor Jahren gewesen und kenne ihn ja lange genug). Ich habe bis dato auch noch keine Aufgabenbeschreibung bekommen, nur aktuell div. Projekte aus der IT (unterstützend). Ich wurde 2007 eingestellt als teils Redakteurin Web und teils Öffentlichkeitsarbeit (alles ums Web, Homepage etc.) 2009 habe ich dann die IT von der GF bekommen und seitdem war ich zuständig. Die Aufgaben wurden die Jahre angepasst und da steht es ja so geschrieben, daß ich die IT betreue Projekte durchführe, Ansprechpartner bin etc.
Ich möchte vorerst noch dort bleiben , deswegen möchte ich keinen Rechtsstreit erzwingen. Wir sind eine Behörde mit 25 Personen. Aber wie gesagt möchte ich halt nicht alles mit mir machen lassen, was ich die letzten 10 Jahre an Arbeit investiert habe. Ich möchte ja nur was erwirken wenn es mir auch zustehen würde.
Vielen Dank fürs Feedback!
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
Älterwas haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit
ÄlterGuten Tag, in der Personalabteilung gab es vor der Elternzeit folgende Konstellation: HR- Manager und gleichzeitig Interim GL, 2 Angestellte in Vollzeit Nun sind die 2 Angestellten in Elternzeit und
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?
ÄlterHallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm
Teilzeit in Elternzeit - keine BR Arbeit gewünscht
ÄlterIch werde im Mai in den Mutterschutz gehen und danach in die Elternzeit. Derzeit ist geplant, ab Juli 23 per Teilzeit in Elternzeit wieder zu Arbeiten mit 20 Stunden. Ich kann mich ja selbst beurlaub