Wie definiert man einen "gleichwertigen Arbeitsplatz" bei einer Mitarbeiterin, die nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehrt? In der Zwischenzeit gibt es ihren "alten" Arbeitsplatz als EDV-Sachbearbeiterin nicht mehr (an einem Tochterunternehmen "outgesourced"). Muß sie bereit sein, andere Tätigkeiten (z.B. Dokumentation und Werbung) zu machen, solange Gehalt usw. gleichbleiben. Gibt es hierzu Urteile?