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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung während der Wiedereingliederung in der Probezeit

M
Milkakuh
Nov 2016 bearbeitet

Bei einer Kollegin , die sich in der Probezeit befindet, wird eine Wiedereingliederung gemacht. Innerhalb der Wiedereingliederung und der Probezeit wird ihr gekündigt, da sie angeblich der Tätigkeit körperlich und gesundheitlich nicht gewachsen sei. Warum dann die Wiedereingliederung? Der BR hat der Kündigung widersprochen und Versetzungsmöglichkeiten aufgezeigt, aber macht das in der Probezeit überhaupt Sinn?

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Community-Antworten (1)

R
ridgeback

22.03.2010 um 15:18 Uhr

Milkakuh, der BR ist zwar vor jeder Kündigung zu hören, aber bei einer Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate gilt das KSchG wegen § 1 Abs. 1 KSchG nicht. § 74 SGB V schafft für den Arbeitgeber keine Verpflichtung.

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