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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berechnung Arbeitszeit bei Urlaub

H
Hessin
Apr 2021 bearbeitet

Wir haben eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden, arbeiten jedoch ungleich lang an 5 Arbeitstagen/Woche. Als Vollzeitbeschäftigte müssen wir mindestens zwei „lange“ Tage dem Kunden anbieten … in der Zeit von 8 - 19 Uhr bei einer Stunde für die Mittagspause. Bedeutet allerdings auch für den Fall, dass ich an „meinem langen Tage“ Urlaub nehme, ins Minus mit meiner Arbeitszeit rutsche und dies an einem der anderen Tage ausgleichen muss, da ich ja in der Woche dem Kunden auch einen anderen langen Arbeitstag anbieten könnte. Es werden dann nämlich nur noch lediglich 7 Stunden 48 Minuten angerechnet, statt 10 Stunden. Ist dies rechtlich so richtig? Erst recht, wenn die „langen Arbeitstage“ immer am gleichen Wochentag stattfinden!

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Community-Antworten (5)

M
Matthias8282

30.03.2021 um 08:22 Uhr

Habt ihr eine Betriebsrat? Wenn ja, dann lass dir die BV zeigen, die das Regelt. Habt ihr eine Gewerkschaft? Wenn ja, dann lass dir den TV zeigen. Wenn nein, würde ich einen Anwalt aufsuchen, der sich das mal anschaut.

E
enigmathika

30.03.2021 um 08:28 Uhr

bedeutet dass dann auch, dass Du Plus machst, wenn Du an einem kurzen Tag Urlaub nimmst?

D
DummerHund

30.03.2021 um 10:26 Uhr

Wie schon beschrieben müsste erst einmal festgestellt werden ob es irgendwo schriftlich fixiert ist das dieser verlängerter Arbeitstag auch bei Urlaub an einem anderem Tag durchgeführt werden muss.

R
rtjum

30.03.2021 um 16:04 Uhr

grundsätzlich lass Dir zeigen wo das so geregelt ist (BR, Personalabtlg.) für mein Empfinden ist das nicht rechtens Mag sein dass ich falsch liege aber wenn TZ-Käfte die nur 4 Tage die Woche arbeiten immer Montags arbeiten müssen da ja z.B. auch den Ostermontag nicht nacharbeiten sondern kommen den bezahlt. auch kennt das Urlaubsgesetz nur Tage nicht Stunden, d.h. das muss in eurer Zeiterfassung so eingestellt werden als ob ihr die Sollzeit für den jeweiligen Urlaubstag gearbeitet hättet

A
AngelaZ.

01.04.2021 um 17:36 Uhr

Grundsätzlich zulässig (Gesetz) dürfte das sein. Wir haben z.B. eine BV zur Arbeitszeitflexibilisierung, arbeiten durchschnittlich 38 Wochenstunden, was durchschnittlich 7,6 Stunden pro Tag gibt. Mit diesem Tagessatz werden Urlaubs- und auch Feiertage sowie alle tariflich freien Tage gebucht. Auch bei uns gibt es Tage mit langen und Tage mit kurzen Öffnungszeiten und die Mitarbeiter verteilen selbstständig ihre Durchschnittswochenarbeitszeit nach Bedarf und in Absprache untereinander. Heißt, wenn ich an einem Tag, an dem ich > 7,6 Stunden arbeiten würde, Urlaub nehme (ein Feiertag drauf fällt), dann fehlen mir die Stunden. Nehme ich den Urlaub an einem Tag, den ich < 7,6 Stunden arbeiten würde, habe ich Mehrstunden zu stehen. Also ja - finde raus, wie das bei euch vereinbart und geregelt ist und das gilt dann so.

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