Wir haben eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden, arbeiten jedoch ungleich lang an 5 Arbeitstagen/Woche.
Als Vollzeitbeschäftigte müssen wir mindestens zwei „lange“ Tage dem Kunden anbieten … in der Zeit von 8 - 19 Uhr bei einer Stunde für die Mittagspause.
Bedeutet allerdings auch für den Fall, dass ich an „meinem langen Tage“ Urlaub nehme, ins Minus mit meiner Arbeitszeit rutsche und dies an einem der anderen Tage ausgleichen muss, da ich ja in der Woche dem Kunden auch einen anderen langen Arbeitstag anbieten könnte. Es werden dann nämlich nur noch lediglich 7 Stunden 48 Minuten angerechnet, statt 10 Stunden.
Ist dies rechtlich so richtig? Erst recht, wenn die „langen Arbeitstage“ immer am gleichen Wochentag stattfinden!