Lt. Arbeitszeitgesetz ist der maximale Arbeitszeit pro Woche 6 Werktage á 8 Stunden.
Sind arbeitsbereitschaftszeiten in dieser 8 Stunden enthalten? Oder ist es zulässig dass Mitarbeiter 12 Stunden am Tag verfügbar sind, davon aber 8 Stunden effektiv arbeiten?