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Berechnung der Arbeitszeit bei Dienstgängen bzw.

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Zappadaeus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, im Zuge meiner Tätigkeit als Betriebsrat wurde ich von meinem Kollegen mit einem Problem konfrontiert. Er hat sich im Zuge eines Lieferantenbesuchs von einem Kollegen um 07:00 Uhr direkt von seinem Wohnort abholen lassen und wurde bei der Rückreise auch dort wieder abgesetzt (19:00 Uhr). Er hat den Dienstgang, wie bei uns intern geregelt, vorab von seinem Vorgesetzten genehmigen lassen. Bei der monatlichen Stundenabrechnung stellte sich jetzt heraus, dass ihm für diesen Tag die Regelarbeitszeit von 8,75 Std. angerechnet wurden, anstatt der tatsächlichen 11,25 Std. (12 Std. - 0,75 Std. Pause). Dies wurde ohne mit dem Mitarbeiter zu sprechen von unserem Personalchef veranlasst.

Kann das rechtens sein? Gibt es hierfür eine gesetzliche Regelung?

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Danke und Gruß Zappadaeus

1.54803

Community-Antworten (3)

N
Nubbel

05.04.2013 um 12:07 Uhr

das ein arbeitgeber keine 11,25 stunden abrechnen will spricht für seine intelligenz. vielleicht kann man sich auf 10 einigen.

G
gironimo

05.04.2013 um 12:19 Uhr

von seinem Wohnort abholen lassen< Da spielt auch die Diskussion mit rein, ob in diesem Fall die Fahrzeit auch Arbeitszeit ist (außerhalb der regulären Arbeitszeit eher nicht). Nuddels Vorschlag sich auf 10.00 Std. zu einigen, wäre doch ein guter Kompromiss.

Aber auch hier mein Dauerratschlag: Immer erst einmal nachfragen, was der AG dazu zu sagen hat, warum er es so und nicht anders gemacht hat.

W
Watschenbaum

05.04.2013 um 14:10 Uhr

interessanter wäre doch die Frage, welche Arbeitszeit der "Abholer" angerechnet bekam, nicht der "Mitfahrer", der sich die Zeit sparte , die er von seinem Wohnort zur Firma und zurück benötigt hätte, die vermutlich nicht bezahlt worden wäre, die er aber nun vergütet haben will, wobei er zudem lediglich als "Beifahrer" tätig bzw. untätig war

falls ein Tarifvertrag das zulässt, wären auch Arbeitszeiten über 10 Std kein Problem, zum Thema "Intelligenz des AG"

genauso könnte aufgrund Arbeitsvertrag/Tarifvertrag ein Anspruch auf Vergütung der Fahrzeiten bestehen, das kann aber nur jemand klären, der die Vereinbarungen vor Ort kennt

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