Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Verschiebung eines genehmigten Urlaubs aufgrund der Entsendung zu einem Seminar.
Das Gremium hatte letztes Jahr beschlossen, 2 Mitglieder zum WAF Seminar BRV und Stellv zu schicken. Die Kostenübernahme hatten wir, aber wegen Corona wurde Anbieterseitig abgesagt. Es erfolgt ein erneuter Beschluss an einem anderen Termin und Ort, wofür wir die Kostenübernahme erhielten, aber wieder Anbieterseitig abgesagt wurde. Der nächste Termin der WAF war jetzt in einer Urlaubswocje eines Mitglied, der Entsendebeschluss erfolgte trotzdem. Alle weiteren WAF Termine hat das Mitglied immer Betriebsratsarbeit durch Ausschüsse, Gbr-Sitzungen oder Einigungsstelle, also Überschneidungen. Seine Urlaubswoche wäre die einzigste dieses Jahr ohne Überschneidung. Die Kostenübernahme des letzten Beschlusses wurde nicht von der AGin erteilt wegen dem Urlaub, den sie verschieben müsste. Meine Fragen: Ist das Mitglied rechtlich auf der sicheren Seite, zum Seminar zu fahren, da es ja einen positiven Entsendebeschluss gibt und ist die Arbeitgeberin verpflichtet nach BetrVG den Urlaub aus der Woche zu streichen und Dienstreise einzutragen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Lg Maik