Urlaub verschieben wegen WAF Seminar
Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich Verschiebung eines genehmigten Urlaubs aufgrund der Entsendung zu einem Seminar. Das Gremium hatte letztes Jahr beschlossen, 2 Mitglieder zum WAF Seminar BRV und Stellv zu schicken. Die Kostenübernahme hatten wir, aber wegen Corona wurde Anbieterseitig abgesagt. Es erfolgt ein erneuter Beschluss an einem anderen Termin und Ort, wofür wir die Kostenübernahme erhielten, aber wieder Anbieterseitig abgesagt wurde. Der nächste Termin der WAF war jetzt in einer Urlaubswocje eines Mitglied, der Entsendebeschluss erfolgte trotzdem. Alle weiteren WAF Termine hat das Mitglied immer Betriebsratsarbeit durch Ausschüsse, Gbr-Sitzungen oder Einigungsstelle, also Überschneidungen. Seine Urlaubswoche wäre die einzigste dieses Jahr ohne Überschneidung. Die Kostenübernahme des letzten Beschlusses wurde nicht von der AGin erteilt wegen dem Urlaub, den sie verschieben müsste. Meine Fragen: Ist das Mitglied rechtlich auf der sicheren Seite, zum Seminar zu fahren, da es ja einen positiven Entsendebeschluss gibt und ist die Arbeitgeberin verpflichtet nach BetrVG den Urlaub aus der Woche zu streichen und Dienstreise einzutragen? Vielen Dank für Eure Antworten. Lg Maik
Community-Antworten (7)
26.03.2021 um 22:16 Uhr
wenn klar war, das der Kollege in der Woche schon Urlaub eingereicht hat, hätte der BR mMn den Entsendebeschluss nicht machen dürfen.
26.03.2021 um 22:27 Uhr
Der Urlaub stand im November letzten Jahres fest. Aber wenn das der Einzige Termin ist ohne Überschneidung?
26.03.2021 um 23:31 Uhr
dann sollte sich der BR fragen, ob er dem BRM nicht ein bißchen viel aufbürdet.
27.03.2021 um 10:01 Uhr
Nicht hilfreich. Man kann froh sein, das es engagierte Mitglieder gibt.
27.03.2021 um 10:21 Uhr
Wegen der Corona-Situation dürfte es doch kein Problem sein, den Urlaub zu verschieben. Das dürfte schon wegen der vertrauensvollen Zusammenarbeit geboten sein. Schlimmstenfalls könnte man sich hinterher über die Urlaubswoche streiten, denn zum Seminar kannst du allemal, weil BR-Arbeit auch während des Urlaubs möglich ist.
27.03.2021 um 12:42 Uhr
Danke Kratzbürste. Das BR-Arbeit möglich ist bei Urlaub, weiß ich, aber man würde ehrenamtlich tätig sein, ohne das der Urlaub verschoben wird. Und dann ist der Erholungsurlaub doch kein Erholungsurlaub mehr. Das der AG aber den Urlaub verschieben muss wegen Betriebsratsarbeit finde ich nirgends.
27.03.2021 um 16:19 Uhr
"Das der AG aber den Urlaub verschieben muss wegen Betriebsratsarbeit finde ich nirgends."
Das liegt an der Tatsache, das der AG das nicht muss. Im Gegenteil ... er darf es überhaupt nicht. Wenn der AN also dort jetzt BR-Arbeit nachgeht, ist das ganz alleine sein Bier.
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