Urlaub verschieben mitbestimmung
Hallo zusammen,
Hat der Betriebsrat eine mitbestimmung gem. §87 Abs. 1 nr 5 wenn ein Arbeitnehmer seinen bereits genehmigten Urlaub verschieben möchte und der Arbeitgeber hierzu nicht bereit ist?
Außerdem wüsste ich gerne ob Mitarbeiter ihre gesamten Urlaubstage am Anfang des Jahres einplanen müssen wenn das Unternehmen dies vorschreibt. Gehört dies auch zu Urlaubsgrundsätzen ?
Zu beiden Fragen wären vertrauenswürdige Quellen hilfreich.
Gruß David
Community-Antworten (4)
20.09.2018 um 23:59 Uhr
"Hat der Betriebsrat eine mitbestimmung gem. §87 Abs. 1 nr 5 wenn ein Arbeitnehmer seinen bereits genehmigten Urlaub verschieben möchte und der Arbeitgeber hierzu nicht bereit ist?"
Meiner Meinung nach nein. Der AN hat einen Urlaubsantrag bekommen und diesem entsprochen. Damit wird der AN so freigestellt wie er es wollte. Es sich anders zu überlegen ist nicht vorgesehen.
21.09.2018 um 00:32 Uhr
Der AG kann dem AN entgegenkommen und den Urlaub verschieben. Er muss es aber nicht. Es gibt keinen Rechtsanspruch des AN auf Verschiebung, da durch die Genehmigung des Urlaubs dieser sich entsprechend konkretisiert hat. Daher kann es m.E. auch kein MBR geben
21.09.2018 um 11:16 Uhr
Beide Themen können in einer Betriebsvereinbarung "Urlaubsgrundsätze" geregelt werden.
21.09.2018 um 11:43 Uhr
Wie viel Urlaub bis wann geplant werden muss unterliegt selbstverständlich der Mitbestimmung und sollte geregelt sein! Genehmigter Urlaub kann nur im gegenseitigen Einverständnis geändert werden. Dies gilt gleichermaßen für AN und AG der Betriebsrat ist hier nicht in der Mitbestimmung.
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