Erstellt am 20.09.2018 um 21:59 Uhr von celestro
"Hat der Betriebsrat eine mitbestimmung gem. §87 Abs. 1 nr 5 wenn ein Arbeitnehmer seinen bereits genehmigten Urlaub verschieben möchte und der Arbeitgeber hierzu nicht bereit ist?"
Meiner Meinung nach nein. Der AN hat einen Urlaubsantrag bekommen und diesem entsprochen. Damit wird der AN so freigestellt wie er es wollte. Es sich anders zu überlegen ist nicht vorgesehen.
Erstellt am 20.09.2018 um 22:32 Uhr von paula
Der AG kann dem AN entgegenkommen und den Urlaub verschieben. Er muss es aber nicht. Es gibt keinen Rechtsanspruch des AN auf Verschiebung, da durch die Genehmigung des Urlaubs dieser sich entsprechend konkretisiert hat. Daher kann es m.E. auch kein MBR geben
Erstellt am 21.09.2018 um 09:16 Uhr von xyz68
Beide Themen können in einer Betriebsvereinbarung "Urlaubsgrundsätze" geregelt werden.
Erstellt am 21.09.2018 um 09:43 Uhr von moreno
Wie viel Urlaub bis wann geplant werden muss unterliegt selbstverständlich der Mitbestimmung und sollte geregelt sein! Genehmigter Urlaub kann nur im gegenseitigen Einverständnis geändert werden. Dies gilt gleichermaßen für AN und AG der Betriebsrat ist hier nicht in der Mitbestimmung.