Hallo zusammen,

Hat der Betriebsrat eine mitbestimmung gem. §87 Abs. 1 nr 5 wenn ein Arbeitnehmer seinen bereits genehmigten Urlaub verschieben möchte und der Arbeitgeber hierzu nicht bereit ist?

Außerdem wüsste ich gerne ob Mitarbeiter ihre gesamten Urlaubstage am Anfang des Jahres einplanen müssen wenn das Unternehmen dies vorschreibt. Gehört dies auch zu Urlaubsgrundsätzen ?

Zu beiden Fragen wären vertrauenswürdige Quellen hilfreich.

Gruß
David