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Fehlverhalten BR Mitglied?

B
Bernd65
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo,wir haben in unserem Gremium ein Mitglied das kurz vor der BR Sitzung,dem Vorgesetzten angebl.die Tagesordnung gezeigt hat. Unser BRV sieht das jetzt als groben Verstoß und prüft jetzt , ob dieses Mitglied aus dem Gremium entlassen wird. was für Möglichkeiten hat er da?

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Community-Antworten (6)

K
kratzbürste

26.03.2021 um 09:55 Uhr

Er könnte das Arbeitsgericht anrufen (§ 23 BetrVG), braucht dazu aber einen Beschluss und die Chancen für ihn sind fast Null. Immerhin steht da ja "angeblich..."

B
Bernd65

26.03.2021 um 10:07 Uhr

Ja das Gremium ist überwiegend dem AG sehr zugetan und versucht mit allen Mitteln dieses Mitglied aus den BR zuverbannen.Meiner Meinung nach ist er einer der wenigen die glaubhaft die Interessen der Marbeiter vertreten möchte. Wahlen sind ja auch bald und der BRV merkt daß die Stimmung zu seinen Ungunsten kippt.

H
Hamburger84

26.03.2021 um 11:18 Uhr

Ihr werdet kein Gericht finden, das ein BR Mitglied wegen dieses Grundes aus dem Gremium entferne wird.

"Angeblich gezeigt" hat keine Beweiskraft Und ein einmaliger Verstoß reicht hier auch nicht aus.

Lieber mal etwas ganz verwegenes machen anstelle ein Gericht zu bemühen: Redet mit dem BR Mitglied

E
enigmathika

26.03.2021 um 11:28 Uhr

"Nach § 23 Abs. 1 BetrVG kann ein Betriebsratsmitglied aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden, wenn es seine gesetzlichen Pflichten in grober Weise verletzt hat."

Euer BRV kann kein Betriebsratsmitglied entlassen, er ist nicht der Chef des BR. Zum Auschluss braucht es einen Beschluss des Gremiums und daraus erfolgend einen Antrag beim Arbeitsgericht. dass das bloße Kundtun der Tagesordnung an einen Mitarbeiter dafür ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Es kommt aber wohl auch darauf an, was auf der Tagsordnung stand.

"Das gerichtliche Ausschlussverfahren beginnt mit der Einreichung des Ausschlussantrags beim Arbeitsgericht. Anschließend kommt es in der Regel zunächst zu einem Gütetermin beim Arbeitsgericht, in dem die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung besprochen werden. Falls eine solche nicht zustande kommt, folgt einige Monate später ein zweiter Gerichtstermin. Im Anschluss an diesen zweiten Termin fällt das Arbeitsgericht in der Regel seine Entscheidung. Damit ist die erste Instanz abgeschlossen. Insgesamt dauert das Verfahren vor dem Arbeitsgericht im Regelfall zwischen 3 und 9 Monaten."

Ist das die Sache wert? Könnte man nicht einfach miteinander reden? Oder ist das BRM dem BRV ohnehin ein Dorn im Auge?

K
Kjarrigan

26.03.2021 um 11:34 Uhr

Der BRV kann erst mal prüfen, ob ein Verstoss vorliegt (und das ist erst einmal seine Meinung) - dann könnte er sich die nötigen MA suchen - die seine Meinung unterstützen.

Es wird ja auch noch die Frage sein, ob die Einladung und die TOP überhaupt "schützenswerte / vertrauliche" Daten enthielt.

T
Thomas63

26.03.2021 um 12:12 Uhr

Der BRV sollte da etwas gelassener bleiben und mit dem BR sprechen. Fehler passieren manchmal und man sollte erstmal versuchen das intern zu klären. Wenn der Fehler abgestellt wird ist es doch gut. Vielleicht hat der Vorgesetzte den BR unter Druck gesetzt nicht zur Sitzung zu gehen sondern zu arbeiten und hat deshalb die TO gezeigt. Hatten wir schonmal selbst gehabt. Manchmal brauchen BRs, gegenüber ihren Vorgesetzten, Unterstützung und nicht gleich Strafandrohung. Da kann der BR-Vorsitzende sich voll entfalten indem er sein Gremium, Notfall mit aller Härte, schützt.

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