Erstellt am 27.07.2017 um 17:37 Uhr von gironimo
Bist du Arzt? Es mag einen zeitlichen Zusammenhang geben - aber das A wegen B krank ist, dürfte Spekulation sein.
Für eine Amtsenthebung von B nach § 23 BetrVG dürfte es kaum reichen.
Frau A kann den Beschwerdeweg gehen; nach §§ 84 oder 85 BetrVG. Oder man hängt es niedriger auf und redet erst einmal miteinander.
Erstellt am 27.07.2017 um 19:00 Uhr von alterMann
Normalerweise ist durch die Hierarchie festgelegt, wer so einen Kampf gewinnt...
Ich wundere mich ein wenig über Deine Frage: "Was kann Frau A tun?"
Müsste es nicht heißen: Was können wir als BR dafür tun, dass solche Konflikte in einem verträglichen Rahmen und möglichst konstruktiv ausgetragen werden?
Könnte es sein, dass Ihr Euch in Eurem BR um so Themen wie Betriebsklima, Umgang mit Konflikten, mit Mobbing usw. verstärkt schulen und kümmern solltet?
Erstellt am 27.07.2017 um 21:19 Uhr von ganther
"Dies war eine wissentlich, aber nicht nachweisbare Intrige gegen Frau A.!"
Man muss sich schon fragen woher du dein wissen hast. Normalerweise sind nur AG so fest von etwas überzeugt.
Was aber wohl auch feststeht: ein einzelnes Gespräch kann kein Mobbing darstellen. Man sollte sich mit diesem Begriff einmal ernsthaft auseinandersetzen...
Erstellt am 28.07.2017 um 07:12 Uhr von WillsWissen
Die Streitkultur der heutigen Zeit befindet sich zunehmend auf Kindergartenniveau.
Man streitet sich oder kommt mit einer Person nicht klar > Burn Out > posttraumatisches Belastungssyndrom etc..
Was vorgefallen ist, ist uns nicht bekannt. Aber wie ganther schon schreibt, befasst Euch mit den Grundzügen des Mobbings. Welche Faktoren müssen erfüllt sein, bevor ich als BR überhaupt in Richtung Mobbing aktiv werden würde. Ein grundsätzliches Vermittlungsgespräch steht außer Frage. Mobbing hat aber eine recht hohe Qualität und Hürde.
Ebenfalls bin ich bei ganther wenn es darum geht, woher du dein Wissen beziehst. Leider habe ich in diesem Forum immer wieder den Verdacht, dass sich Personen hier nur Tips holen wollen um ihr eigenes Vorgehen, Fehlverhalten etc. rechtfertigen zu können.
Erstellt am 28.07.2017 um 10:34 Uhr von Pjöööng
Woher "Sisserl" ihr Wissen bezieht?
Bei Sisserls Beitrag drängt sich mir der Eindruck auf, dass "Frau A" niemand anderes als "Sisserl" ist und damit kann sie natürlich auch wissen, wieso sie krank ist, das hat mit Spekulation wenig zu tun.
Sisserl, für die Lösung eines solchen Konfliktes bedarf es in der Regel eines Mediators, welcher beide Seiten anhört und mit diesen gemeinsam einen Weg aus dem Konflikt sucht. Wenn man nur die Sichtweise der einen Seite kennt ist es unmöglich irgendwie regulierend einzugreifen. Insofern ist auch ein Forum wie dieses nicht dazu geeignet, hier in dieser Frage irgendeine Hilfestellung zu geben.
Wenn Frau A und Frau B nicht mehr miteinander reden können, dann gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
1) Man sucht einen Mediator der den Konflikt mit beiden zusammen bearbeitet
2) Man muss Frau A und Frau B trennen um dem Konflikt die Lebensgrundlage zu entziehen.
Erstellt am 28.07.2017 um 12:18 Uhr von alterMann
Sisserl,
es tut mir Leid, dass Dir die Antworten nicht weiterhelfen.
Ein bisschen liegt dies aber auch an Deiner Fragestellung.
"Dies war eine wissentlich, aber nicht nachweisbare Intrige gegen Frau A."
Die Aussage war erklärungsbedürftig, Du hast sie ja auch inzwischen ergänzt.
Also hier eine neue Antwort von mir:
Nein, nach meiner Einschätzung kann Frau B nicht aus dem BR ausgeschlossen werden. Sie hat sich im BR ja auch nichts zu Schulden kommen lassen.
Ihr sehe folgende Handlungsoptionen des BRs:
a) Ihr sprecht intern darüber, wie Ihr Euch faires Handeln im Betrieb vorstellt. Das kann einen Bezug zum Vorgefallenem haben, muss aber nicht. Man kann auf der Ebene diskutieren: "Wenn das so gewesen wäre, fänden wir das nicht gut. Wir würden uns das folgende andere Verhalten wünschen..." Der Vorteil ist, dass man Frau B ihr Fehlverhalten nicht direkt unter die Nase reiben und schon gar nicht beweisen muss. Kann natürlich sein, dass Frau B das nicht hinnehmen will. Aber wenn sie niemand beschuldigt, dann läuft das ins Leere.
b) Wenn Ihr sicher beweisen könnt, wie die Intrige gelaufen ist (das ist sehr selten), kann man natürlich auch darauf drängen, dass Frau B den Schaden soweit es geht mindert.
c) Wenn sie nicht will: siehe § 104: Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer. HIer sind auch mildere Maßnahmen aufgeführt.
Erstellt am 28.07.2017 um 14:19 Uhr von Sisserl
Danke.?
Wollte nur ne andere Meinung hören, da meines Erachtens mein BR hier zu wenig tut.
Muss Frau B nicht nachweisen, wie sie gemobbt wurde.
Nur zum Abschluss Frau B schwärzt gerne MA bei der GF an.
Danke trotzdem
Erstellt am 29.07.2017 um 08:44 Uhr von Challenger
Guuugel das mal :
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Auf jeden Fall der Kollegin A empfehlen ein Mobbingtagebuch zu führen.