Abgesehen davon, dass hier natürlich ein ganzer Haufen mitbestimmungspflichtiger Fragen einschlägig ist, riecht es tatsächlich nach einer Betriebsänderung, die einen Interessenausgleich erforderlich machen könnte (man beachte die Formulierung im Konjunktiv, die der Jurist immer verwendet, wenn er nur Bruchteilskenntnisse des Sachverhaltes hat *gg*). Sollte es sich wirklich um eine Betriebsänderung handeln, so kann der BR bei Durchführung ohne Interessenausgleich (und ggfls Sozialplan, in dem auch solche Dinge wie Fahrtkosten geregelt werden können) als BR schon ganz gute gerichtliche Geschütze auffahren. Ohne jetzt hier ins Detail gehen zu wollen, kann man auch noch lange Zeit danach den AG richtig ätzen (je nach Fallkonstellation - zB wirkt sich auch ein erst nach Ewigkeiten abgeschlossener Sozialplan direkt und unmittelbar auf alle Kündigungen aus, die anlässlich der Betriebsänderung ausgesprochen wurden; gleiches gilt auch für evtl ausgehandelte Fahrtkostenzuschüsse, die dann rückwirkend noch individuell einklagbar sind). Wenn die geplanten Änderungen in sich sinnvoll erscheinen, wird man auch schnell eine Lösung finden, mit der beide Seiten gut leben können - da muss man nur miteinander reden. Das scheitert allerdings nicht selten daran, dass der AG das irgendwie nicht einsieht, dass er überhaupt schon wieder mit seinem BR reden soll und dann muss man eben in die einstweilige Verfügung, um ihn an die Existenz einer Betriebsverfassung zu erinnern. Ich habe es in meiner anwaltlichen Tätigkeit recht häufig, dass ich mit meinen BR wegen irgendeiner eigentlich Pillepalle in die einstweilige Verfügung muss, weil der AG schon wieder den BR ignoriert hat. Das sind dann Sachen, die zu rein erzieherischen Zwecken erfolgen und über die man sich wahrscheinlich bei ordnungsgemäßer Vorlage an den BR in 5 Minuten geeinigt hätte - aber Arbeitgeber sind mitunter wie Katzen (ich kenn mich da aus - ich hab 2!): gibt man denen einmal Tartar, wollen die das immer haben und gewöhnen sich dran ;-)
Aber, aspect, um die eigentliche Frage mal zu beantworten:
wenn Ihr der (unabhängig von der möglichen Betriebsänderung, die hier natürlich in der Argumentation erste Wahl ist) Versetzung der Kollegen widersprechen wollt, dann macht es doch einfach und saugt Euch notfalls erstmal irgendwelche Gründe aus den Fingern, die einigermaßen § 99 BetrVG entsprechen. In der Praxis muss der Arbeitgeber jetzt irgendwie agieren - sei es durch Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens oder durch Durchführung einer vorläufigen personellen Einzelmaßnahme, für die er dann auch wieder das Zustimmungsersetzungsverfahren einleiten muss. Jedenfalls geht das ganze dann ins Beschlussverfahren beim ArbG und da herrscht dann Amtsermittlungsgrundsatz. Natürlich muss man dem Gericht auch Futter geben - aber das ist dann die Sache Eures Anwaltes und entscheiden und vorher eben auch ermitteln wird das Gericht. Im Ergebnis st das eine nicht unbedingt preiswerte Alternative, die den AG durchaus auch wieder freudig an den Verhandlungstisch zwingen kann ;-)