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Bewerbung ablehnen? Was sind triftige Gründe?

B
blubber
Jan 2018 bearbeitet

Es ist eine Bewerbung und die dazu gehörige Anhörung auf unseren Tisch geflattert. Kurz zu unserer Vorgeschichte: wir sind gerade mit der Insolvenz durch und haben viele MA gehen lassen müssen. Bei den Kündigungen waren auch höhere Positionen dabei, was wir bis heute nicht nachvollziehen können. (ganz zu Schweigen zu den "normalen" MA, die gehen mussten) Einige dieser MA und auch der höheren Positionen klagen. Was auch ihr gutes Recht ist und ich hoffe für jeden, das er ordentlich etwas für sich rausholen kann. Die Lücken wurden kurzfristig durch Aushilfen und angehende Führungskräfte gefüllt. Nun wird durch einen Wechsel eine Lücke wieder frei und deswegen haben wir diese Bewerbung bekommen. Die Bewerbung kommt von einer Person, die vor der Insolvenz ein komplett anderes Aufgabengebiet hatte. Dieses Aufgabengebiet ist aber im Zuge der Insolvenz gestrichen worden. Die heuchelte "Abschied" vor. Vor einigen Wochen tauchte sie aber im Unternehmen wieder auf. Sie war die ganze Zeit weiter im Unternehmen, wurde nur sozusagen "versteckt". Uns ist diese Person sehr gut bekannt und wir möchten verhindern, das sie in unseren Betrieb kommt. Sie ist bekannt für Ihre Spitzeltätigkeit.

Was können wir tun? Können wir überhaupt etwas dagegen machen? Was wäre sinnvoll als Kommentar in der Anhörung? Welche triftigen Gründe können wir nennen? Wir können einfach nicht verstehen, warum fähige Mitarbeiter gehen mussten und uns jemand, der ein anderes Aufgabengebiet hatte nun vorgesetzt werden soll? Hoffe ihr könnt uns helfen

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Community-Antworten (5)

K
Ketzer

09.10.2009 um 08:43 Uhr

"Sie war die ganze Zeit weiter im Unternehmen, wurde nur sozusagen "versteckt". "

==> hm.... Zustände sind das... hat sie etwa in einem Spind übernachtet, ihre Arbeit klammheimlich nachts erledigt und sich dann in den grauen Morgenstunden, bevor die anderen zur Arbeit kamen, schnell noch aus den Kantinenmülleimern ein nahrhaftes Frühstück rausgepickt?

"Uns ist diese Person sehr gut bekannt..."

==> das sollte man meinen, denn ihr seid ja der BR.

...und wir möchten verhindern, das sie in unseren Betrieb kommt.

==> das ist nicht eure Aufgabe:

"Sie ist bekannt für Ihre Spitzeltätigkeit."

==> Stasi? BND? BKA? LKA?

Was können wir tun? Können wir überhaupt etwas dagegen machen?

==> Die möglichen Widerspruchsgründe sind im § 99 BetrVG abschließend aufgezählt. Also nachlesen und dann feststellen, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in eurem Fall keiner anwendbar sein wird.

"Was wäre sinnvoll als Kommentar in der Anhörung? Welche triftigen Gründe können wir nennen?"

==> keinen.

Wir können einfach nicht verstehen, warum fähige Mitarbeiter gehen mussten und uns jemand, der ein anderes Aufgabengebiet hatte nun vorgesetzt werden soll?

==> Das passiert jeden Tag, und dagegen kann man nichts machen.

T
TROISDORFER

09.10.2009 um 14:10 Uhr

@blubber Wenn Bewerberin doch die ganze Zeit nicht Entlassen war,benötigt sie doch auch keine Einstellung oder lag hier eine Innerbetriebliche Stellenausschreibung vor ? Wurde von euch ein Sozialplan erstellt ? Und kam die jetzige Bewerberin darin vor? Mfg Troisdorfer

B
blubber

09.10.2009 um 15:00 Uhr

@ Ketzer: Nein, sie wurde nicht im Spind aufbewahrt, sondern war in einem anderen Haus tätig. Genau genommen in ein paar Monaten in 3 verschiedenen. Ich finde es ehrlich gesagt nicht witzig mit jemandem zusammen arbeiten zu müssen, wo der Betriebsfrieden gestört wird, da man ständig unter Beobachtung steht und angeschwärzt wird. danke dennoch für Deine Antwort.

@ Troisdorfer: Der Sozialplan wurde vom GBR entworfen und die Bewerberin kam darin nicht vor. Wir haben über 60 Filialen und ist so üblich, das sich auf freie Stellen beworben wird, da es sich um Versetzungen handelt. Allerdings hat es auch keine Stellenausschreibung gegeben. Sollten wir auf eine Stellenausschreibung bestehen? Danke für Deine Hilfe.

Gruß blubber

D
DeWalt

09.10.2009 um 17:24 Uhr

Hallo blubber

Die Sache mit der Stellenausschreibung funktioniert nur, wenn ihr im Vorfeld Stellenausschreibungen nach § 93 BetrVG verlangt habt. Wenn nicht geht da nix.

B
blubber

11.10.2009 um 02:15 Uhr

Da können wir wohl wirklich nichts mehr machen. Danke für die Antworten.

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