Erstellt am 27.07.2007 um 11:24 Uhr von paula
Sie kann es doch auch lassen. Ist nur die Frage ob der AG dann dem Gesuch der MA nachkommt. Einen Rechtsanspruch zur "Umsetzung" hat sie ja wohl kaum. Daher wird sie ihr Anliegen dem AG schon so darlegen müssen, dass dieser Verständnis zeigt und dem Ansinnen nachkommt
Erstellt am 27.07.2007 um 11:29 Uhr von Bergmann
@ paula ,
jepp-- du warst halt schneller !! ;-))
Erstellt am 27.07.2007 um 11:36 Uhr von paula
@Bergmann
der frühe Vogel fängt den Wurm ;-)
Erstellt am 27.07.2007 um 11:40 Uhr von Bergmann
@ paula,
also ist @betreibsrat schuld--weil er den Thread nicht früher eingestellt hat !!! Sonst hätte ich ja früher antworten können !! :-)))
Erstellt am 27.07.2007 um 11:54 Uhr von paula
der Schuldige ist gefunden... jetzt müssen wir nur noch eine Strafe festlegen :-))))
Erstellt am 27.07.2007 um 12:03 Uhr von Mona-Lisa
@paula, Bergmann,
teeren und federn? :-)))
Erstellt am 27.07.2007 um 12:13 Uhr von Petrus
@ML: Hast Du die Seite gewechselt? Einen "Betriebsrat" teeren und federn wollen doch nur böse Arbeitgeber!?
Ich wär eher für Betriebsratsbibel auswendig lernen - da hat der BR wenigstens etwas davon ;-)
Erstellt am 27.07.2007 um 12:13 Uhr von Bergmann
@ betriebsrat,
da wir dich vorm bestrafen noch anhören müssen (BetrVG § 491 (2) ....vor dem Teeren und Federn ist dem Schuldigen
noch eine letzte Cigarette anzubieten und er wird angehört zum Tatbestand ) !!
Und ??
Erstellt am 27.07.2007 um 12:42 Uhr von Mona-Lisa
@Petrus,
tja, da möchte ich doch gerne das AGG in's Spiel bringen, auch ein Betriebsrat darf mal in den Genuss kommen, nicht nur der AG! ;-))
@Bergi,
dein BetrVG ist vollkommen veraltet!! Bring deine Literatur mal auf den neuesten Stand!
Laut § 249 (1) BetrVG ist die Anhörung abgeschafft, speziell bei Betriebsräten!