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Umsetzung von MA - was tun?

T
Teta
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

der Werkstatt Bereich ( 1 Mitarbeiter in diesem Bereich) war bislang immer im hinteren Teil des Geschäfts untergebracht. Nun soll dieser ausgelagert werden und zwar hinter dem Haus in einem extra Anbau. Dieser Anbau ist durch das Geschäft nicht zu betreten, man muß außen ganz ums Haus gehen um ihn zu erreichen.

Der entsprechende Kollege will nun nicht seinen Arbeitsplatz dorthin verlagern lassen mit der Begründung das er dort ganz alleine weit ab vom schuß waäre und somit a) niemand erreichbar ist wenn er bei Einbauten Hilfe benötigt und b) er ist zuckerkrank und hat Angst wenn er in eine Notsituation kommt ist keiner schnell zu stelle um zu helfen.

Er sprach den BR jetzt an ob er dieser "Versetzung" zustimmen muß.....Und, ehrlich gesagt, ich weiß es nicht.

Wäre toll wenn ihr mir auf die Sprünge helfen könntet....

Gruß Teta

4.45002

Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

25.01.2008 um 15:08 Uhr

Natürlich müßt ihr die Zustimmung verweigern §99 Abs.2 Satz 1 (darf nicht alleine im Werkstattbereich arbeiten - Stichwort Unfallgefahr). Na und einen Zuckerkranken alleine weit ab von allen anderen arbeiten zu lassen ist ja schon fast grob fahrlässig. Und zur Not paßt auch noch §99 Abs. 2 Satz 4 - ich allerdings sehe den Satz 1 als vollkommend ausreichend. Ob euer MA zustimmt oder nicht, spielt eh keine Rolle - Ihr (das Gremium) müßt zustimmen!

P
paula

26.01.2008 um 15:44 Uhr

@don johnson

wo siehst du denn hier die Versetzung nach § 95 BetrVG? So wie ich das verstehe handelt es sich um eine rein räumliche Verlagerung dieses Werkstattbereiches.

Ich empfehle mal http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=d89f345cd457f4056d87ee197e9b3790&nr=11321&pos=3&anz=13

Für den Versetzungsbegriff brauchen wir etwas mehr... daher gehen Deine Hinweise auf § 99 BetrVG wohl an der Sache vorbei....

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