Umsetzung von MA - was tun?
Hallo,
der Werkstatt Bereich ( 1 Mitarbeiter in diesem Bereich) war bislang immer im hinteren Teil des Geschäfts untergebracht. Nun soll dieser ausgelagert werden und zwar hinter dem Haus in einem extra Anbau. Dieser Anbau ist durch das Geschäft nicht zu betreten, man muß außen ganz ums Haus gehen um ihn zu erreichen.
Der entsprechende Kollege will nun nicht seinen Arbeitsplatz dorthin verlagern lassen mit der Begründung das er dort ganz alleine weit ab vom schuß waäre und somit a) niemand erreichbar ist wenn er bei Einbauten Hilfe benötigt und b) er ist zuckerkrank und hat Angst wenn er in eine Notsituation kommt ist keiner schnell zu stelle um zu helfen.
Er sprach den BR jetzt an ob er dieser "Versetzung" zustimmen muß.....Und, ehrlich gesagt, ich weiß es nicht.
Wäre toll wenn ihr mir auf die Sprünge helfen könntet....
Gruß Teta
Community-Antworten (2)
25.01.2008 um 15:08 Uhr
Natürlich müßt ihr die Zustimmung verweigern §99 Abs.2 Satz 1 (darf nicht alleine im Werkstattbereich arbeiten - Stichwort Unfallgefahr). Na und einen Zuckerkranken alleine weit ab von allen anderen arbeiten zu lassen ist ja schon fast grob fahrlässig. Und zur Not paßt auch noch §99 Abs. 2 Satz 4 - ich allerdings sehe den Satz 1 als vollkommend ausreichend. Ob euer MA zustimmt oder nicht, spielt eh keine Rolle - Ihr (das Gremium) müßt zustimmen!
26.01.2008 um 15:44 Uhr
@don johnson
wo siehst du denn hier die Versetzung nach § 95 BetrVG? So wie ich das verstehe handelt es sich um eine rein räumliche Verlagerung dieses Werkstattbereiches.
Ich empfehle mal http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=d89f345cd457f4056d87ee197e9b3790&nr=11321&pos=3&anz=13
Für den Versetzungsbegriff brauchen wir etwas mehr... daher gehen Deine Hinweise auf § 99 BetrVG wohl an der Sache vorbei....
Verwandte Themen
Umsetzung oder Versetzung
ÄlterMoin, folgendes Problem. Wir haben am 13.02.19 ein Umsetzungsantrag vorgelegt bekommen, die Rückwirkend zum 01.01.19 sein soll, und am 30.01.19 unterschrieben wurde. Angeblich ändert sich am Aufgaben
AGG und kein Ende
ÄlterVielleicht interssant für den einen oder anderen: die EU-Kommission hat am 8. Oktober 2009 gegen die Bundesrepublik Deutschland die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unvollständi
Umsetzung in anderes Team - aus welchen Gründen könnten wir für die MA eine Umsetzung ablehnen?
ÄlterHallo, bei uns im CallCenter wird es auf Grund des Arbeitsaufkommens Umstrukturierungen geben bzw. auch ein neue Aufgaben für Teams geben. Gegen die neue Struktur ist nichts einzuwenden. Doch es zieht
Geschäftsführung setzt Mitarbeiter, trotz Widerspruch des BR, als kommissarischen Abteilungsl. ein
Älterwer kann helfen? die geschäftsführung unserer firma, in der ich stellv. betriebsratvors. bin, hat eine mitarbeiterin als kommissarische abteilungsleiterin eingesetzt. diese dame arbeitete bis jetzt
Wer hat Erfahrung mit Umsetzung von ERA (Metalll-Industrie NW)?
ÄlterWer hat Erfahrung mit Umsetzung von ERA (Metalll-Industrie NW). Kann durch eine B.V. das Mitbestimmungsrecht des BR ersetzt werden? HIntergrund: In einem ENtwurf zu einer B.V. Umsetzung ERA findet sic