Erstellt am 07.03.2021 um 16:45 Uhr von Andrar
Lohnerhöhungen sind nicht mitbestimmungspflichtig. Ob eine Tätigkeit eine Gehalterhöhung rechtfertigt hat mit KUG eigentlich nichts zu tun.
Erstellt am 08.03.2021 um 10:25 Uhr von UdoWoe
Ich würde mich mal mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Die können da sehr genau sagen was geht und was nicht.
Nach meinem (!) Kenntnisstand ist das so, dass geplante Gehaltserhöhung, auch für MA in Kurzarbeit durchgeführt werden dürfen. Bsp. Tarifliche Erhöhungen oder durch BV oder, oder....
Auch individuelle Erhöhung sind möglich. Nur wenn der AG hingeht und Erhöhungen vollzieht, damit seine MA ein höheres Nettogehalt ausgezahlt bekommen oder die Erhöhung womöglicherweise nach der Kurzarbeit wieder zurück nimmt (also befristet), dann ist dies rechtlich nicht in Ordnung.