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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltserhöhung bei Mitarbeitern die nicht unter KUG fallen

J
JoJoMa
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo wir haben den Fall, dass nicht alle Mitarbeiter im Unternehmen Kurzarbeit machen. Es handelt sich dabei um Positionen die von keinem anderen MA besetzt werden können Jetzt kommen diese Mitarbeiter und fragen nach einer Gehaltserhöhung Ist das ohne Probleme möglich, da ja keine KUG Zahlungen erfolgt sind und auch nicht erfolgen werden ?

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Community-Antworten (2)

A
Andrar

07.03.2021 um 17:45 Uhr

Lohnerhöhungen sind nicht mitbestimmungspflichtig. Ob eine Tätigkeit eine Gehalterhöhung rechtfertigt hat mit KUG eigentlich nichts zu tun.

U
UdoWoe

08.03.2021 um 11:25 Uhr

Ich würde mich mal mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Die können da sehr genau sagen was geht und was nicht. Nach meinem (!) Kenntnisstand ist das so, dass geplante Gehaltserhöhung, auch für MA in Kurzarbeit durchgeführt werden dürfen. Bsp. Tarifliche Erhöhungen oder durch BV oder, oder.... Auch individuelle Erhöhung sind möglich. Nur wenn der AG hingeht und Erhöhungen vollzieht, damit seine MA ein höheres Nettogehalt ausgezahlt bekommen oder die Erhöhung womöglicherweise nach der Kurzarbeit wieder zurück nimmt (also befristet), dann ist dies rechtlich nicht in Ordnung.

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